4.1
Entlüftung
▶ An jeder Kollektorreihe einen Entlüfter [1] vorsehen.
Damit die restliche Luft aus dem Rohrnetz entfernt wer-
den kann, empfehlen wir im Vorlauf einen Luftabschei-
der [2] bauseits zu installieren.
1
2
Bild 10 Schematische Darstellung des solaren Anlagenteils
[1]
Automatischer Entlüfter (Zubehör)
[2]
Luftabscheider (Zubehör)
[3]
Durchflussbegrenzer (Zubehör)
[4]
Abblaseleitung (bauseits)
[5]
Ausdehnungsgefäß (Zubehör)
[6]
Auffangbehälter
4.2
Kollektorfelder
Um große Kollektorfelder abgleichen zu können:
▶ Im Vorlauf jeder Kollektorreihe einen absperrbaren, temperatur- und
glykolbeständigen Durchflussbegrenzer [1] montieren.
Dadurch wird der Zugang (Rücklauf) zu den Sicherheitseinrichtun-
gen nicht abgesperrt oder vermindert.
▶ Am Dach eine Spüleinrichtung (z. B. Füll- und Entleerhahn) vorse-
hen, Kapitel 7.2, Seite 14.
Bild 11 Durchflussbegrenzer montieren
SBT35-3 S, 65-3 S, 100-3 S, 160-3 S, 220-3 S
3
6
6720803824.01-2.ST
6720803824-27.1 ST
5
Rohrleitungen installieren
5.1
Allgemeines zur Verrohrung
HINWEIS: Anlagenschaden durch ungeeignete bauseiti-
ge Materialien!
▶ Nur Materialien verwenden, die glykol-, druck- und
temperaturbeständig sind (mindestens bis 150 °C).
▶ Keine Kunststoffleitungen (z. B. PE-Rohr) oder ver-
zinkte Rohrleitungen verwenden.
▶ Die Dimensionierung der Rohrleitungen mit einer Rohrnetzberech-
nung ermitteln.
5.2
Rohrleitung verlegen
4
Berücksichtigen Sie beim Verlegen der Rohrleitungen die noch zu mon-
tierenden Bauteile ( Kapitel 6, Seite 8).
Vakuumröhrenkollektoren VK
Die Mindestrohrleitungslänge von der Beladestation bis zum Kollektor-
feld beträgt 10 m (einfache Länge).
5
Der Mindesthöhenabstand für den Anschluss des Ausdehnungsgefäßes
bis zum Kollektorfeld beträgt 2 m.
Wenn die Mindestrohrleitungslänge oder der Mindesthö-
henabstand nicht eingehalten werden kann:
▶ Am Kollektorfeld mit Vorlauf und Rücklauf einen „Lei-
tungssack" von mindestens 1,5 m Höhe bilden.
Bild 12 Abstand zum Kollektorfeld (VK)
Rohrleitungen installieren | 7
6720803824.03-2.ST
6 720 821 626 (2017/05)