Teil 3: Gewährleistungsbedingungen:
INVOLIGHT Geräte sind durch eine 2-jährige Herstellergewährleistung auf Teile, Reparatur und Service abgedeckt.
Die folgenden Bedingungen treten mit dem Kauf eines INVOLIGHT Produktes in Kraft: Nur autorisierte Fachhändler,
die von INVOLIGHT bestimmt werden, dürfen Reparaturen an INVOLIGHT Geräten vornehmen. Der
Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn ein nicht autorisierter Service, Techniker oder eine Privatperson einen
Reparaturversuch unternimmt oder das Gerät öffnet. Geräte, die innerhalb der Gewährleistungsperiode einen Defekt
aufweisen, können zum Zweck der Reparatur oder des Austausches dem autorisierten Verkäufer zurückgesandt
werden. Bitte klären Sie im Falle einer erforderlichen Reparatur oder eines Austausches die Kosten für den
Rückversand mit dem Verkäufer. Gegebenenfalls schauen Sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des
Verkäufers, um Informationen über Gewährleistungsabwicklungen zu erhalten. Regler und Potentiometer sind
Verschleißteile und werden von der Gewährleistung nur berücksichtigt, wenn diese bereits bei Auslieferung des
Gerätes oder sehr früh danach einen Defekt aufweisen (max. binnen 90 Tagen nach dem Kauf).
Der Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn das Gerät selbstverschuldet zerstört wurde (z.B. Sturz oder
Überspannung). Auch mechanische Defekte wie abgebrochene Schalter oder Gehäuseteile sind vom
Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen. Für alle Service– bzw. Reparaturleistungen kontaktieren Sie bitte den
Fachhändler, bei dem das Gerät erworben wurde. Er wird Ihnen so gut wie möglich weiterhelfen.
Stand: 03/2012 – Technische und optische Änderungen im Rahmen der Produktverbesserung sind – auch
ohne vorherige Ankündigung – vorbehalten.
Für Druckfehler und daraus resultierender Fehlbedienung wird keine Haftung übernommen.
Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren INVOLIGHT Fachhändler!
Destilan Deutschland GmbH
Senefelder-Ring 91
21465 Reinbek