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Viessmann VITODENS 200-W Typ B2KB Planungsanleitung Seite 85

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Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise
(Fortsetzung)
Manche Hersteller von Kunststoffrohren empfehlen die Verwendung
von chemischen Zusatzmitteln. In diesem Fall dürfen nur solche im
Heizungsfachhandel angebotenen Korrosionsschutzmittel eingesetzt
werden, die für Heizkessel mit Trinkwassererwärmung über einwan-
dige Wärmetauscher (Durchlauferhitzer oder Speicher-Wasser-
erwärmer) zugelassen sind.
Dabei ist die VDI-Richtlinie 2035 zu beachten.
Heizkreise
Für Heizungsanlagen mit Kunststoffrohren empfehlen wir den Ein-
satz von diffusionsdichten Rohren, um das Eindiffundieren von Sau-
erstoff durch die Rohrwandungen zu verhindern.
In Heizungsanlagen mit nicht-sauerstoffdichtem Kunststoffrohr
(DIN 4726) ist eine Systemtrennung vorzunehmen. Hierfür sind
separate Wärmetauscher lieferbar.
In Fußbodenheizungen sollte ein Schlammabscheider eingebaut
werden. Siehe Viessmann Preisliste Vitoset.
Fußbodenheizungen und Heizkreise mit sehr großem Wasserinhalt
(>15 l/kW) sollten über einen 3-Wege-Mischer an das Brennwertge-
rät angeschlossen werden. Siehe Planungsanleitung „Regelung von
Fußbodenheizungen" oder die Anwendungsbeispiele.
In den Vorlauf des Fußbodenheizkreises ist ein Temperaturwächter
zur Maximaltemperaturbegrenzung einzubauen. Die DIN 18560-2 ist
zu beachten.
Kunststoff-Rohrsysteme für Heizkörper
Bei Kunststoff-Rohrsystemen für Heizkreise mit Heizkörpern emp-
fehlen wir den Einsatz eines Temperaturwächters zur Maximaltem-
peraturbegrenzung.
Dachheizzentrale
Der nach DVGW vorgeschriebene Einbau einer Wassermangelsi-
cherung bei Einsatz des Wärmeerzeugers in Dachheizzentralen ist
nicht erforderlich.
Die Wärmeerzeuger sind gemäß EN 12828 gegen Wassermangel
gesichert.
Sicherheitsventil
Im Vitodens ist ein Sicherheitsventil nach TRD 721 integriert (Öff-
nungsdruck 3 bar (0,3 MPa)).
Die Ausblaseleitung ist nach EN 12828 in einen Ablauftrichter zu
führen (Ablauftrichter-Set als Zubehör lieferbar). Im Ablauftrichter ist
ein Siphon als Geruchsverschluss integriert.
Wassermangelsicherung
Nach EN 12828 kann auf die erforderliche Wassermangelsicherung
bei Heizkesseln bis 300 kW verzichtet werden, falls sichergestellt ist,
dass eine unzulässige Erwärmung bei Wassermangel nicht auftreten
kann.
Viessmann Brennwertgeräte sind mit einer Wassermangelsicherung
(Trockengehschutz) ausgerüstet. Durch Prüfungen ist nachgewie-
sen, dass bei eventuell auftretendem Wassermangel infolge
Leckage an der Heizungsanlage und gleichzeitigem Brennerbetrieb
eine Abschaltung des Brenners ohne zusätzliche Maßnahmen
erfolgt, bevor eine unzulässig hohe Erwärmung des Heizkessels und
der Abgasanlage eintritt.
Wasserbeschaffenheit/Frostschutz
Ungeeignetes Füll- und Ergänzungswasser fördert Ablagerungen
und Korrosionsbildung und kann zu Schäden am Heizkessel führen.
Bezüglich Beschaffenheit und Menge des Heizwassers einschl. Füll-
und Ergänzungswasser ist die VDI 2035 zu berücksichtigen.
■ Heizungsanlage vor dem Füllen gründlich spülen.
■ Ausschließlich Wasser mit Trinkwasserqualität einfüllen.
VITODENS
■ Füll- und Ergänzungswasser mit einer Wasserhärte über den fol-
genden Werten muss enthärtet werden z. B. mit der Kleinenthär-
tungsanlage für Heizwasser (siehe Viessmann Preisliste Vitoset):
Zulässige Gesamthärte des Füll- und Ergänzungswassers
Gesamt-Wär-
Spezifisches Anlagenvolumen
meleistung
kW
< 20 l/kW
≤ 50
≤ 3,0 mol/m
3
(16,8 °dH)
> 50 bis ≤ 200 ≤ 2,0 mol/m
3
(11,2 °dH)
■ Bei Anlagen mit einem spezifischen Anlagenvolumen höher als
20 l/kW Heizleistung ist bei Mehrkesselanlagen die Leistung des
kleinsten Heizkessels einzusetzen.
■ Dem Füllwasser kann ein speziell für Heizungsanlagen geeignetes
Frostschutzmittel der Kategorie 1 bis 3 beigefügt werden. Die Eig-
nung ist vom Hersteller des Frostschutzmittels nachzuweisen, da
sonst Beschädigungen an Dichtungen und Membranen sowie
Geräusche im Heizbetrieb auftreten können. Für hierdurch auftre-
tende Schäden und Folgeschäden übernimmt Viessmann keine
Haftung.
Bei der Planung ist Folgendes zu beachten:
■ Abschnittsweise sind Absperrventile einzubauen. Damit wird ver-
mieden, dass bei jedem Reparaturfall oder jeder Anlagenerweite-
rung das gesamte Heizwasser abgelassen werden muss.
■ Bei Anlagen > 50 kW ist zur Erfassung der Füll- und Ergänzungs-
wassermenge ein Wasserzähler einzubauen. Die eingefüllten
Wassermengen und die Wasserhärte sind zu dokumentieren.
Betriebshinweise:
■ Die Inbetriebnahme einer Anlage soll stufenweise, beginnend mit
der geringsten Leistung des Heizkessels, bei hohem Heizwasser-
durchfluss erfolgen. Damit wird eine örtliche Konzentration der
Kalkablagerungen auf den Heizflächen des Wärmeerzeugers ver-
mieden.
■ Bei Mehrkesselanlagen sollen alle Heizkessel gleichzeitig in
Betrieb genommen werden, damit die gesamte Kalkmenge nicht
auf die Wärmeübertragungsfläche nur eines Heizkessels ausfällt.
■ Bei Erweiterungs- und Reparaturarbeiten sind nur die unbedingt
erforderlichen Netzabschnitte zu entleeren.
■ Sind wasserseitige Maßnahmen erforderlich, muss schon die Erst-
befüllung der Heizungsanlage zur Inbetriebnahme mit aufbereite-
tem Wasser erfolgen. Dies gilt auch für jede Neubefüllung z. B.
nach Reparaturen oder Anlagenerweiterungen und für alle Ergän-
zungswassermengen.
■ Filter, Schmutzfänger oder sonstige Abschlämm- oder Abscheide-
vorrichtungen im Heizwasserkreislauf sind nach Erst- oder Neuin-
stallation öfter, später nach Bedarf in Abhängigkeit der Wasserauf-
bereitung (z. B. Härtefällung) zu kontrollieren, zu reinigen und zu
betätigen.
Sanierung bestehender Anlagen
Für Vitodens 200-W und 300-W stehen Fremdgeräteadapter als
Zubehör zur Verfügung.
Damit können die bestehenden hydraulischen Anschlüsse von Ther-
men der Typen Thermobloc-VC/-VCW, Cerastar-ZR/-ZWR und
Ceramini auf den Vitodens adaptiert werden (siehe Seite 68).
Installationsbeispiele
Installationsbeispiele für Vitodens 200-W, 222-W und 300-W siehe
„Anlagenbeispiele".
Vitodens 222-W nicht in bivalente Anlagen mit Festbrennstoffkesseln
einbauen.
≥ 20 l/kW bis
≥ 50 l/kW
< 50 l/kW
≤ 2,0 mol/m
3
< 0,02 mol/m
3
(11,2 °dH)
(0,11 °dH)
3
3
≤ 1,5 mol/m
< 0,02 mol/m
(8,4 °dH)
(0,11 °dH)
VIESMANN
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