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Abschlusswiderstand (2 Stück); Kommunikationsmodul Lon; Anhang; Anhang 8.1 Vorschriften / Richtlinien - Viessmann VITODENS 200-W Typ B2KB Planungsanleitung

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Regelungen
(Fortsetzung)
Abschlusswiderstand (2 Stück)
Best.-Nr. 7143 497
Zum Abschluss des LON-BUS an der ersten und letzten Regelung.
8

Kommunikationsmodul LON

Elektronikleiterplatte zum Datenaustausch mit Vitotronic 200-H,
Vitocom 100, Typ LAN1 und zur Anbindung an übergeordnete
Gebäudeleitsysteme.

Anhang

8.1 Vorschriften / Richtlinien

Vorschriften und Richtlinien

Wir, die Viessmann Werke GmbH & Co. KG zeigen an, dass die
Gas-Brennwertkessel Vitodens nach den derzeitig geltenden Richtli-
nien/ Verordnungen, Normen und techn. Regeln geprüft und zuge-
lassen sind.
Für die Erstellung und den Betrieb der Anlage sind die bauaufsichtli-
chen Regeln der Technik und die gesetzlichen Bestimmungen zu
beachten.
Die Montage, der gas- und abgasseitige Anschluss, die Inbetrieb-
nahme, der Elektroanschluss und die allgemeine Wartung/Instand-
haltung dürfen nur von einem konzessionierten Fachbetrieb ausge-
führt werden.
Die Installation eines Brennwertkessels muss bei dem zuständigen
Gasversorgungsunternehmen angezeigt und genehmigt werden.
Regional bedingt sind Genehmigungen für die Abgasanlage und den
Kondenswasseranschluss an das öffentliche Abwassernetz erforder-
lich.
Herstellererklärungen
Herstellererklärungen für die Beantragung von BAFA-/ KfW-Förder-
mitteln und EnEV-Produktkennwerte sind unter
www.viessmann.com abrufbar.
VIESMANN
110
Best.-Nr. 7179 113
Vor Montagebeginn sind der zuständige Bezirksschornsteinfeger-
meister und die zuständige Abwasserbehörde zu informieren.
Die Wartung und ggf. Reinigung empfehlen wir einmal jährlich
durchzuführen. Dabei ist die Gesamtanlage auf ihre einwandfreie
Funktion zu prüfen. Aufgetretene Mängel sind zu beseitigen.
Brennwertkessel dürfen nur mit den speziell ausgeführten, geprüften
und bauaufsichtlich zugelassenen Abgasleitungen betrieben werden.
Eine Umrüstung für andere als auf dem Typenschild angegebene
Bestimmungsländer darf nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb
erfolgen, der gleichzeitig die Zulassung nach dem jeweiligen Lan-
desrecht veranlasst.
VITODENS

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