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Prüfung; Generalüberholung Für Kraftbetriebene Geräte; Wiederkehrende Prüfungen; Drahtseil - HADEF 45/10E Montage-, Bedienungs- Und Wartungshandbuch

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13
Prüfung
Pos: 18.2 /13-PRÜFUNG/Wiederkehrende Prüfung/00.GÜ (nur motorische Geräte) @ 2\mod_1276587258148_6.doc @ 14489 @ @ 1
13.1
Generalüberholung für kraftbetriebene Geräte
Die Unfallverhütungsvorschriften VBG D8 und die Maßnahmen zum Erreichen „sicherer Betriebsperioden
(S.W.P.)" nach FEM9.755 sind zu beachten.
Demnach hat der Betreiber kraftbetriebene Geräte mit Ablauf der „theoretischen Nutzungsdauer D" außer
Betrieb zu nehmen oder einer Generalüberholung zu unterziehen.
Ein Weiterbetrieb ist nur zulässig, wenn durch eine anerkannte befähigte Person (ehem. Sachverständiger)
festgestellt worden ist,
 dass einem Weiterbetrieb keine Bedenken entgegenstehen
und
 die Bedingungen für den Weiterbetrieb festgelegt worden sind.
Diese Bedingungen sind in das Prüfbuch einzutragen.
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass die Bedingungen zum Weiterbetrieb eingehalten werden.
Pos: 18.3 /13-PRÜFUNG/Wiederkehrende Prüfung/01.Wiederkehrende Prüfung @ 0\mod_1175675257580_6.doc @ 3163 @ @ 1
13.2
Wiederkehrende Prüfungen
Unabhängig von den Vorschriften der einzelnen Länder sind HADEF Hebezeuge mindestens einmal jährlich
durch eine befähigte Person oder eine anerkannte befähigte Person bei Kranen, auf ihre Funktionssicherheit
zu prüfen.
In Deutschland sind die Unfallverhütungsvorschriften BGV D6, BGV D8, BGR500 und DIN 15020 zu
beachten. In anderen Ländern gelten die o.g. Prüfungen und die nationalen Sicherheitsvorschriften der
einzelnen Länder.
Pos: 18.4.1 /13-PRÜFUNG/Winde+Seilzug/01.Drahtseil @ 0\mod_1175675766898_6.doc @ 3177 @ @ 1
13.3

Drahtseil

Sachgerechte Durchführung der Überwachung gem. DIN 15020 Blatt 2, Grundsätze für Seilgriebe –
Überwachung im Gebrauch.
Vor jedem Schichtbeginn muss eine Sichtprüfung erfolgen auf:
 Verschleiß
 Verformung
 Anrisse
 Korrosion
Schäden sind sofort dem Verantwortlichen zu melden, beschädigte und verschlissenen Seile und
Lastaufnahmemittel müssen ersetzt werden.
Pos: 18.4.2 /13-PRÜFUNG/Winde+Seilzug/02.Tabelle-Inspektionsintervalle - Teil 1 - Alle @ 0\mod_1175676662604_6.doc @ 3190 @ @ 1
13.4

Inspektionsintervalle

Prüfung des Gerätes durch eine befähigte Person
(wiederkehrende Prüfung)
Schraubenverbindungen prüfen
Funktion der Bremse prüfen
Bremse – Luftspalt prüfen (nur bei elektrischen Geräten)*)
Überlastsicherung (soweit relevant)
Drahtseil reinigen und ölen
Drahtseil und Seilendbefestigungen –
auf Beschädigungen und Verschleiß prüfen
Lastaufnahmemittel und Lasthaken –
auf Anrisse und Verformung überprüfen
*) nicht bei EX-Ausführung
Pos: 18.4.3 /13-PRÜFUNG/Winde+Seilzug/02.Tabelle-Inspektionsintervalle - Teil 2 - 45/10 @ 2\mod_1282137721039_6.doc @ 15471 @ @ 1
Hubgetriebe – Ölstand prüfen
Hubgetriebe – Ölwechsel
*) siehe Kapitel Wartung
Pos: 19.1 /14-WARTUNG/*Ü1*/#. Kapitel - Wartung @ 0\mod_1172647693186_6.doc @ 408 @ @ 1
28
bei
tägliche
1.Wartung
Inbetriebnahme
Prüfungen
3 Monaten
X
X
X
X
X
X
Prüfung,
Prüfung,
nach
Wartung alle
Wartung alle
3 Monate
12 Monate
X
X
X
X
X
X
X
X
Prüfung
Prüfung,
Wartung alle
60 Monate
X *)
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