Anhang
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Gewährleistung
Ihre Ansprechstelle für Leistungen aus Gewährleistungsverpflichtungen ist der
Fachhändler, bei dem Sie das Gerät erworben haben.
Die TIPTEL AG leistet für Material und Herstellung des Telekommunikationsendge-
rätes eine Gewährleistung von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu. Die
Nacherfüllung beinhaltet entweder die Nachbesserung oder die Lieferung eines Er-
satzproduktes. Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in das Eigentum des Händ-
lers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung des Kauf-
preises verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich mitzuteilen. Der
Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße Kaufbes-
tätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu erbringen.
Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn durch den Käufer oder nicht autorisier-
te Dritte in das Gerät eingegriffen wird. Schäden, die durch unsachgemäße Behand-
lung, Bedienung, Aufbewahrung, sowie durch höhere Gewalt oder sonstige äußere
Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung.
Die Gewährleistung umfasst keine Verbrauchsmaterialien (z.B. Batterien) und Män-
gel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nur unerheblich beeinträchtigen.
Durch Transport entstandene Schäden sind bei dem Versandunternehmen geltend
zu machen.
Hinweis zur Abwicklung:
Instandsetzungen erfolgen grundsätzlich nur im TIPTEL-Service. Durch unseren 48-
Stunden-Instandsetzungsservice erhalten Sie ein Reparaturgerät oder Austauschge-
rät in der Regel nach 2 Arbeitstagen zuzüglich der üblichen Versandlaufzeiten zu-
rück. Durch eine Gewährleistungsreparatur tritt weder für die ersetzten Teile noch für
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