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Eigenkontrollen Des Betreibers - ATB AQUAmax BASIC 1-50 Betriebs- Und Wartungshandbuch

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Betriebs- und Wartungshandbuch AQUAmax

Eigenkontrollen des Betreibers

Als Betreiber der Kläranlage haben Sie gegenüber der Wasserbehörde die Pflicht, für
einen reibungslosen Betrieb der Anlage zu sorgen. Betriebsstörungen an biologischen
Kleinkläranlagen schlagen sich in fast allen Fällen auf die Ablaufqualität des gereinigten
Wassers nieder. Diese müssen daher umgehend erkannt und durch Sie selbst oder einen
qualifizierten Wartungsbetrieb beseitigt werden.
Der Betreiber hat in regelmäßigen Zeitabständen alle Arbeiten durchzuführen, die im Wesentlichen
die Funktionskontrolle der Anlage zum Inhalt haben.
Vermerken Sie besondere Ereignisse, Auffälligkeiten aber auch Wartungen und Schlammabfuhr
im Betriebstagebuch.
Im Einzelnen sind Sie dazu aufgefordert, folgende Kontrollen regelmäßig durchzuführen:
Täglich:
Funktion des Steuergerätes
Überprüfung des Steuergerätes auf ungewöhnliche Anzeigen
Monatlich:
Übertragen der Betriebszeiten vom Display der Steuerung in das Betriebstagebuch.
Die Steuerung Ihrer Kleinkläranlage verfügt über ein elektronisches Logbuch. Nach
Rücksprache mit den zuständigen Wasserbehörden können diese Eintragungen ggf. entfallen.
Sichtkontrolle des Tauchbelüfters auf Durchmischung und Luftblaseneintrag.
Sichtkontrolle der Zu- und Abläufe auf Verstopfung.
Sichtkontrolle des Wasserstandes in der Vorklärung.
Es darf kein Schlamm unkontrolliert in die Belebungskammer übertreten.
Sichtkontrolle des ablaufenden Wassers auf Schlammabtrieb.
Überprüfung des freien Ablaufs, um einen Rückstau in der Belebungskammer zu vermeiden
Feststellung von evtl. vorhandenem Schwimmschlamm und ggf. Beseitigung (in den
Schlammspeicher).
Wenn Sie sich an nachfolgende Empfehlungen halten, können Sie unnötige
Reparaturkosten sparen und die Lebensdauer Ihrer Anlage erhöhen:
Fremdwasser wie Regen-, Grund-, Schwimmbad- und Aquarienwasser darf nicht eingeleitet
werden.
Bei Haushaltsreinigern beachten Sie bitte, dass diese keine sauren oder alkalischen
Reaktionen zeigen.
Die Belüftungsöffnungen sowie Zu- und Ablauföffnungen müssen immer frei bleiben.
Die Deckel der Anlage müssen sich öffnen lassen.
Sorgen Sie dafür, dass die Anlage regelmäßig durch eine Fachfirma gewartet wird.
Nur die Vorklärung muss regelmäßig (ca. alle 12 Monate) durch ein Entsorgungsunternehmen
entschlammt werden! Nach Rücksprache mit den zuständigen Wasserbehörden und
Abschluss eines Wartungsvertrages kann die Entschlammung ggf. auch bedarfsgerecht
erfolgen.
Im Anschluss an die Entschlammung ist die Vorklärung wieder soweit mit Wasser
aufzufüllen, dass die Ansaugöffnung des AQUAmax
ATB Umwelttechnologien GmbH, Südstraße 2, D-32457 Porta Westfalica, www.atbnet.eu /
Art.-Nr.: 9060 0210 / Stand: 06.04.2017 / Seite 23 von 36
®
BASIC/CLASSIC 1-50
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vollständig eintaucht!

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