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Einfüllen Des Wassers In Die Kochkammer; Einsetzen Der Schalen In Die Kochkammer - Diamond E77/BM4T-N Betriebsanleitung

Wasserbad und kartoffelwärmer
Inhaltsverzeichnis

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5.
3.
BEDIENUNGSANLEITUNG
Starten des Betriebs
Vor Gebrauch siehe "Tägliche Inbetriebnahme".
Beim Umgang mit dem Kochgut auf dem Gerät be-
steht die Gefahr von Verbrennungen durch verse-
hentliche Berührung von Kochkammer - Kochfeld
- Kochgeschirr oder Kochgut.
Es sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.
Bei der Ausführung der Arbeiten ist jeweils geeig-
nete Schutzausrüstung zu tragen.
Der Gebrauch des Geräts als Fritteuse ist streng-
stens verboten.
Das Wasserbad-Gerät ist für den Betrieb mit
Trinkwasser in der Kochkammer bestimmt, jeder
andere Gebrauch gilt als unsachgemäß und da-
mit als gefährlich.
Einfüllen des Wassers in die Koch-
kammer
Immer wenn Wasser eingefüllt werden soll, ist die
Stromversorgung zum Gerät zu unterbrechen.
Das in der Kochkammer enthaltene Wasser darf
nicht in die Schalen überlaufen.
Hahn zum Ablassen des Wassers aus der Kochkammer in ge-
schlossene Stellung bringen (Abb. 1).
Wassereinfüllknopf langsam in geöffnete Stellung drehen
(Abb. 2). Becken bis zur „Mindestfüllstandsmarke" füllen (Abb.
3). Danach den Knopf auf Null stellen, um den Wasserzulauf
zu stoppen.
Bei Bedarf kann während des B etriebs mit dem entsprechen-
den Drehknopf Wasser in das Becken nachgefüllt werden
(Öffnen - regeln - schließen).
Nach dem Einfüllen des Wassers sind die Schalen einzuset-
zen.
Einsetzen der Schalen in die Koch-
kammer
Der Inhalt des Gefäßes darf 3/4 des Fassungs-
vermögens des Gefäßes nicht überschreiten.
Das Befüllen des Gefäßes muss an einem dafür
im Voraus vorbereiteten Ort erfolgen.
Gefäß langsam in die Kochkammer einführen und im Sitz po-
sitionieren (Abb. 4).
Nach dem Einfüllen des Wassers und dem Einsetzen der
Schalen in die Kammer ist das Gerät gegebenenfalls einzu-
schalten (siehe Ein-/Ausschalten).
DAS VORLIEGENDE HANDBUCH IST EIGENTUM DES HERSTELLERS, DIE REPRODUKTION IN JEDER FORM IST, AUCH AUSZUGSWEISE, VERBOTEN.
- 900/980
Abb.2
2
Fig.
- 11 -
- 11 -
11
11
Abb.3
3
Fig.
Abb.1
1
Fig.
Abb.4
4
Fig.

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