Vorbereitungen
Fixieren Sie die Maschine auf dem Tisch mit Hilfe der mitgelieferten Schraubzwinge und setzen Sie die Kurbel in
die dafür vorgesehen Öffnung, siehe Abbildung 1. Wenn Sie die Maschine zu ersten Mal nutzen, säubern Sie diese
mit einem trockenen Tuch, um die Ölrückstände zu entfernen. Die Rollen können Sie säubern, indem Sie eine
kleine Menge Teig mit den Rollen verarbeiten. Wiederholen Sie den Vorgang 2/3-mal und entsorgen Sie den Teig.
•
Bringen Sie die Rollen in die Standardposition, indem Sie diese komplett öffnen (ca. 3mm), siehe Abbildung 6.
•
Legen Sie Ihre Teigmischung zwischen die Rollen und betätigen Sie die Kurbel, siehe Abbildung 7. Wieder-
holen Sie diesen Vorgang 5 bis 6 Mal, indem Sie den Teig immer wieder einlegen und bei Bedarf etwas Mehl
hinzufügen, siehe Abbildung 8.
•
Sobald der Teig eine entsprechende Form eingenommen hat (die Dicke bleibt gleich), können Sie den Rollen-
abstand verändern (Abb.6 und 9) und den Teig auf die gewünschte Dicke bringen.
•
Ist die gewünschte Teigdicke erreicht, schneiden Sie den Teig in gleichlange Stücke(ca. 25cm).
•
Setzen Sie die Kurbel in die Öffnung für die Schneidrollen. Drehen Sie langsam die Kurbel und führen Sie die
zugeschnittenen Teigstücke zu. (Abb. 10 und 11).
Anmerkung 1:
Sollten die Schneidrollen den Teig nicht richtig schneiden, kann es sein, dass der Teig entweder zu weich oder
zu trocken ist. Fügen sie je nachdem Wasser oder Mehl der Teigmasse hinzu.
•
Sind die Nudeln fertiggeschnitten, trocknen Sie diese für mindestens eine Stunde. Sie können die Nudeln auf
einem Tuch auf dem Tisch trocknen oder Sie nutzen einen speziellen Nudeltrockner.
•
Stellen Sie sicher, dass der Regler auf Position 5 steht und Ihre Teigmischung nicht zu trocken ist.
•
Legen Sie die vorbereiteten Teigstücke auf ein nicht zu feuchtes Tuch und schneiden Sie mit dem Schneid-
werkzeug (Siehe nächstes Kapitel) Stücke mit der Länge von 50/70cm zu.
•
Entfernen Sie den Standard-Aufsatz.
3
Bedienung
Kneten und Nudelschneiden
(Abbildungen siehe Annex 1)
Ravioli Aufsatz
(Abbildungen siehe Annex 2)