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Wenn die Sicherheit des Bedieners nicht mehr ge-
währleistet ist, muß das Gerät außer Betrieb gesetzt
werden und gegen ungewolltes Benutzen gesichert
werden. Dies ist der Fall, wenn das Gerät:
• offensichtliche Beschädigungen aufweist
• die gewünschten Messungen nicht mehr durchführt
• zu lange unter ungünstigen Bedingungen gelagert wurde
• während des Transportes mechanischen Beschädigungen
ausgesetzt war.
Das Prüfgerät darf nur in den spezifizierten Messbe-
reichen (wie unter technischen Daten erwähnt) einge-
setzt werden.
Um einen elektrischen Schlag zu vermeiden, sind Vor-
sichtsmaßnahmen zu beachten, wenn mit Spannun-
gen größer 120 V (60 V) DC oder 50 V (25 V) eff AC
gearbeitet wird. Diese Werte stellen nach DIN VDE die
Grenze der noch berührbaren Spannungen dar. (Werte
in Klammern gelten für z.B. medizinische oder land-
wirtschaftliche Bereiche).
Vor jeder Messung nachprüfen, dass die Messleitung
und das Prüfgerät in einwandfreiem Zustand sind.
Eine Erwärmung des Gerätes durch direkte Sonnen-
einstrahlung ist zu vermeiden. Nur so kann eine ein-
wandfreie Funktion und eine lange Lebensdauer ge-
währleistet werden.
Ist das Öffnen des Gerätes notwendig, z.B. für Siche-
rungswech-sel, darf dies nur von einer Fachkraft aus-
geführt werden. Vor dem Öffnen muß das Gerät von
allen Messkreisen entfernt werden.

4.0 Inbetriebnahme

Vor der Inbetriebnahme sind die Sicherheitshinweise unter
Kapitel 3.0 zu beachten.
Versichern Sie sich vor jeder Prüfung, dass alle an
dem FI-Schutzschalter-Netz angeschlossenen Ver-
braucher ausgeschaltet sind.
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