Produktspezifische Sicherheitsmassnahmen
4 • Allgemeine Sicherheitshinweise
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fe eingesetzt werden soll, so ist das Einverständnis der Firma
ITW Gema GmbH einzuholen.
3. Zur bestimmungsgemässen Verwendung gehört auch die Einhal-
tung der vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs-
und Instandhaltungsbedingungen. Die Handpistole OptiSelect zu
DPP01 darf nur von Personen genutzt, gewartet und instandge-
setzt werden, die hiermit vertraut und über die Gefahren unter-
richtet sind.
4. Die Inbetriebnahme (d.h. die Aufnahme des bestimmungsgemä-
ssen Betriebs) ist solange untersagt, bis festgestellt ist, dass die
Handpistole OptiSelect zu DPP01 entsprechend der Maschinen-
richtlinie (98/37/EG) aufgestellt und verkabelt ist. Ebenfalls zu
beachten ist die EN 60204-1 (Sicherheit von Maschinen).
5. Eigenmächtige Veränderungen an der Handpistole OptiSelect zu
DPP01 schliessen eine Haftung des Herstellers für daraus resul-
tierende Schäden aus.
6. Die einschlägigen Unfallverhütungs-Vorschriften sowie die son-
stigen allgemein anerkannten sicherheitstechnischen, arbeits-
medizinischen und bautechnischen Regeln sind einzuhalten.
7. Es sind zusätzlich noch die landesspezifischen Sicherheitsbe-
stimmungen zu berücksichtigen.
Explosionsschutz
II 2 D
Die bauseitigen Installationen müssen gemäss den örtlichen
-
Vorschriften ausgeführt werden
Vor der Inbetriebnahme der Anlage muss kontrolliert werden,
-
dass sich keine Fremdteile in der Kabine und den Rohrlei-
tungen (Zu- und Abluft) befinden
Es muss darauf geachtet werden, dass sämtliche Kompo-
-
nenten der Anlage gemäss den örtlichen Vorschriften geer-
det sind
Handpistole OptiSelect zu DPP01
Die Handpistole OptiSelect zu DPP01 ist Bestandteil der Anlage und so-
mit in das Sicherheitssystem der Anlage integriert.
Für Gebrauch ausserhalb des Sicherheitskonzepts müssen entspre-
chende Massnahmen getroffen werden.
Schutzart
IP64
Handpistole OptiSelect zu DPP01
Temperaturklasse
T6 (Pistole)