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Oranier-Werksgarantie - Oranier Atrium 7 II Aufstellungs- Und Bedienungsanleitung

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ORANIER – Werksgarantie
Zur Inanspruchnahme von Garantieleistungen ist in jedem Fall die
Vorlage des Kaufbeleges erforderlich.
Für unsere ORANIER- Geräte leisten wir unabhängig von den
Verpflichtungen des Händlers aus dem Kaufvertrag gegenüber dem
Endabnehmer
unter
den
Werksgarantie:
Die ORANIER- Garantie erstreckt sich auf die unentgeltliche
Instandsetzung des Gerätes bzw. der beanstandeten Teile.
Anspruch auf kostenlosen Ersatz besteht nur für solche Teile, die
Fehler im Werkstoff und in der Verarbeitung aufweisen.
Übernommen werden dabei sämtliche direkten Lohn- und Material-
kosten, die zur Beseitigung dieses Mangels anfallen. Weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen.
1.
Die Werksgarantie beträgt 24 Monate und beginnt mit dem
Zeitpunkt der Übergabe, der durch Rechnung oder Lieferschein
nachzuweisen ist.
2.
Innerhalb der Werksgarantie werden alle Funtionsfehler, die
trotz
vorschriftsmässigem
Behandlung
und
Beachtung
Einbauvorschriften und Betriebsanleitungen nachweisbar auf
Fabrikations- oder Materialfehler zurückzuführen sind, durch
unseren Kundendienst beseitigt.
Lackschäden werden nur dann von dieser Werksgarantie
erfasst, wenn sie innerhalb von 2 Wochen nach Übergabe des
ORANIER- Gerätes unserem Kundendienst angezeigt werden.
Transportschäden
(diese
Bedingungen des Transporteurs gegen den Transporteur
geltend gemacht werden) sowie Einstellungs- Einregulierungs-
und Umstellarbeiten an Gasverbrauchseinrichtungen fallen
nicht unter diese Werksgarantie.
3.
Durch Inanspruchnahme der Werksgarantie verlängert sich die
Garantiezeit
weder für das ORANIER- Gerät noch für neu
eingebaute Teile. Ausgewechselte Teile gehen in unser
Eigentum über.
4.
Über Ort, Art und Umfang der durchzuführenden Reparatur
oder über einen Austausch des Gerätes entscheidet unser
Kundendienst nach billigem Ermessen. Soweit nicht anders
vereinbart,
ist
unsere
benachrichtigen. Die Reparatur wird in der Regel am
Aufstellungsort, ausnahmsweise in der Kundendienstwerkstatt
durchgeführt. Zur Reparatur anstehende Geräte sind so
zugänglich zu machen, dass keine Beschädigungen an
Möbeln, Bodenbelag etc. entstehen können.
5.
Die für die Reparatur erforderlichen Ersatzteile und die
anfallende Arbeitszeit werden nicht berechnet.
6.
Wir haften nicht für Schäden und Mängel an Geräten und
deren Teile, die verursacht wurden durch:
-
Äussere chemische oder physikalische Einwirkungen bei
Transport Lagerung, Aufstellung und Benutzung (z.B.
Schäden durch Abschrecken mit Wasser, überlaufende
Speisen, Kondenswasser, Überhitzung).
-
Haarrissbildung bei emaillierten oder kachelglasierten
Teilen ist kein Qualitätsmangel.
-
Falsche Grössenwahl
-
Nichtbeachtung unserer Aufstellungs- und Bedienungs-
anleitung,
der
allgemeinen und örtlichen Vorschriften der zuständigen
Behörden, Gas- und Elektriziätsversorgungsunternehmen.
Darunter fallen auch Mängel an den Abgasleitungen
(Ofenrohr, ungenügender oder zu starker Schornsteinzug)
sowie
unsachgemäss
nachstehenden
Bedingungen
Anschluss,
sachgemässer
der
gültigen
ORANIER-
Emaille- und
müssen
entsprechend
Kundendienstzentrale
jeweils
geltenden
baurechtlichen
ausgeführte
Instandhaltungs-
arbeiten, insbesondere Vornahme von Veränderungen an
den Geräten, deren Armaturen und Leitungen.
-
Verwendung ungeeigneter Brennstoffe bei mit Kohle und
Heizöl
schaffenheit
Gasgeräten; ungewöhnlichen Spannungsschwankungen
gegenüber der Nennspannung bei Elektrogeräten.
-
Falsche
verursachter Überhitzung der Geräte, unsachgemässer
Behandlung, ungenügende Pflege, unzureichender Reini-
gung
ungeeigneter Putzmittel (siehe Bedienungsanleitung).
-
Verschleiss der den Flammen unmittelbar ausgesetzten
Teile aus Eisen und Schamotte (z.B. Stahl- Guss- oder
Schamotteauskleidungen).
Wir haften nicht für mittelbare und unmittelbare Schäden, die durch
die Geräte verursacht werden. Dazu gehören auch Raumver-
schmutzungen, die durch Zersetzungsprodukte organischer Staub-
anteile hervorgerufen werden und deren Pyrolyseprodukte sich als
dunkler Belag auf Tapeten, Möbeln, Textilien und Ofenteilen nieder-
schlagen können.
Fällt
die
Beseitigung
Gewährleistung, dann hat der Endabnehmer für die Kosten des
Monteurbesuches und der Instandsetzung aufzukommen.
ORANIER Heiztechnik GmbH
Weidenhäuser Str. 1 – 7
den
35075 Gladenbach
zu
gefeuerten
Geräten;
ungeeigneter
und
Gasdruckschwankungen
Bedienung
und
Überlastung
der
Geräte
oder
ihrer
eines
Mangels
nicht
Gasbe-
bei
und
dadurch
Teile;
Verwendung
unter
unsere
7

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