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Insportline AVALOR ST Benutzerhandbuch Seite 32

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Diese Garantiebedingungen und die Reklamationsordnung bilden einen untrennbaren Bestandteil jedes
zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossenen Kaufvertrags. Die Garantiebedingungen und
die Reklamationsordnung sind gültig und verbindlich, wenn von den Parteien im Kaufvertrag oder im
Nachtrag zu diesem Vertrag oder in einem anderen schriftlichen Abkommen nichts anderes vereinbart
ist.
Garantiebedingungen
Garantiefrist
Der Verkäufer leistet dem Käufer die Garantie für die Beschaffenheit der Ware in der Dauer von
24 Monaten, wenn sich aus dem Garantieschein, aus der Rechnung zur Ware, aus dem Lieferschein,
bzw. aus einem anderen Beleg zur Ware keine abweichende Dauer der von dem Verkäufer geleisteten
Garantiefrist ergibt. Die gesetzliche Dauer der dem Konsumenten geleisteten Garantie ist dadurch nicht
getroffen.
Durch die Garantie für die Beschaffenheit übernimmt der Verkäufer die Verpflichtung, dass die gelieferte
Ware zur Benutzung zum üblichen bzw. vereinbarten Zweck für die bestimmte Dauer fähig sein wird
und dass sie sich die üblichen bzw. vereinbarten Eigenschaften erhält.
Die Garantiebedingungen beziehen sich auf die Fehler nicht, welche entstehen (falls es möglich
ist, sie für das eingekaufte Produkt anzuwenden):
durch das Verschulden des Anwenders, d.h. Beschädigung des Produkts durch eine
unsachgemäße Regenerierung, durch eine unrichtige Montage, durch den ungenügenden
Einschub der Sattelstange in den Rahmen, durch das ungenügende Anziehen der Pedale in
Kurbeln und der Kurbeln in zur Mittelachse
durch die unrichtige Instandhaltung
durch eine mechanische Beschädigung
durch die Abnutzung der Teile bei der üblichen Nutzung (z.B. Gummi- und Kunststoffteile,
bewegliche Mechanismen, Gelenkverbindungen usw.)
durch ein abwendbares Ereignis, durch eine Naturkatastrophe
durch unsachgemäße Eingriffe
durch die unrichtige Behandlung oder durch die ungeeignete Anbringung, durch den Einfluss der
niedrigen oder hohen Temperatur, durch die Wirkung vom Wasser, durch den unverhältnismäßigen
Druck und durch die Aufstoße, durch ein vorsätzlich verändertes Design, durch die vorsätzlich
veränderte Form und Abmessungen
Reklamationsordnung
Vorgang bei der Reklamation eines Warenmangels
Der Käufer ist verpflichtet, die von dem Verkäufer gelieferte Ware möglichst bald nach dem Übergang
der Gefahr des Schadens an der Ware, resp. nach deren Lieferung zu besichtigen. Der Käufer muss die
Besichtigung so vornehmen, dass er alle Mängel feststellt, die bei einer angemessenen Fachbesichtigung
festzustellen sind.
Bei der Warenreklamation ist der Käufer verpflichtet, den Einkauf und die Berechtigung der Reklamation
durch eine Rechnung oder durch den Lieferschein mit der angegebenen (Serien-)Fertigungsnummer,
beziehungsweise durch dieselben Belege ohne Seriennummer auf Antrag des Verkäufers nachzuweisen.
Wenn der Käufer die Berichtigung der Reklamation durch diese Belege nicht nachweist, hat der Verkäufer
das Recht, die Reklamation abzuweisen.
Wenn der Käufer einen Mangel bekannt macht, auf den sich keine Garantie bezieht (z.B. es wurden die
Bedingungen der Garantie nicht erfüllt, der Mangel wurde irrtümlich angemeldet u. ä.), ist der Verkäufer
berechtigt, die volle Vergütung der Kosten zu erfordern, die im Zusammenhang mit der Beseitigung des
von dem Käufer so bekannt gemachten Mangels entstehen. Die Kalkulation des Serviceeingriffs wird
in diesem Fall von der gültigen Preisliste der Arbeitsleistungen und der Transportkosten herausgehen.
Wenn der Verkäufer (durch das Testen) feststellt, dass das beanstandete Produkt nicht mangelhaft ist,
wird die Reklamation für unberechtigt gehalten. Der Verkäufer behält sich das Recht, die Vergütung
der Kosten zu erfordern, die im Zusammenhang mit der unberechtigten Reklamation entstanden sind.
Im Falle, dass der Käufer die Warenmängel reklamiert, auf die sich die Garantie nach den gültigen
Garantiebedingungen des Verkäufers bezieht, führt der Verkäufer die Mangelbeseitigung in der Form
einer Reparatur, beziehungsweise des Ersatzes des mangelhaften Teils oder der mangelhaften
Einrichtung für mangelfrei durch. Der Verkäufer ist mit der Zustimmung des Käufers berechtigt, eine
andere bezüglich der Funktion vollständig kompatible Ware, jedoch minimal mit denselben oder
besseren technischen Parametern als Ersatz zu liefern. Die Wahl bezüglich der Weise der Erledigung
der Reklamation nach diesem Absatz obliegt dem Verkäufer.
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