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Entsorgung

Altölbeseitigung
Unsachgemäßes beseitigen von Altöl gefährdet die Umwelt und die Gesundheit.
Das Öl gehört nach Gebrauch in eine Altöl-Annahmestelle. Die Beimischung von
Fremdstoffen, z. B. Lösemittel-, Brems- und Kühlflüssigkeiten, ist verboten.
Längeren Hautkontakt vermeiden.
Entleeren Sie das Getriebe vom Altöl. Das Altöl muss fachmännisch aufgefangen,
zwischengelagert, transportiert und entsorgt werden. Polyglykole nicht mit Mineralöl
vermischen. Entsorgen Sie Polyglykole separat.
Beachten Sie die landesspezifische Gesetzgebung. Nach deutschem Recht Öle mit
verschiedenen Abfallschlüsseln nicht miteinander vermischen, damit das Öl optimal
aufbearbeitet wird, beachten Sie § 4 VI Altöl.
Sammeln und entsorgen Sie Altöl bestimmungsgemäß.
Beseitigen Sie vorbei fließendes Öl sofort umweltgerecht mit Ölbindemittel.
Entsorgen Sie die Gehäuseteile, Motorteile, Zahnräder, Wellen und Wälzlager des
Getriebemotors als Metallschrott.
Entsorgen Sie das Verpackungsmaterial vorschriftsmäßig.
Tabelle 9- 1 Abfallschlüssel für Getriebeöle
Ölsorte
Mineralöl
Polyglykole
Poly-Alpha-Olefine
Biologisch abbaubare Öle
BA 2012
Betriebsanleitung, 10/2016, A5E38093927A/RS-AA
WARNUNG
Bezeichnung
CLP ISO VG220
CLP ISO PG VG220,
CLP ISO PG VG460,
CLP ISO H1 VG100,
CLP ISO H1 VG460
CLP ISO PAO VG68,
CLP ISO PAO VG220
CLP ISO E VG220
Abfallschlüssel
13 02 05
13 02 08
13 02 06
13 02 07
9
41

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