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Umsetzung Stufe 2 In Den Hgs-Abgasmessgeräten Ab 01.01.2019 - Hella Gutmann mega compaa HG4 Informationen Zum Leitfaden

Hgs-abgasmessgeräte
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mega compaa HG4/GM3
1.4
Umsetzung Stufe 2 in den HGS-Abgasmessgeräten ab
01.01.2019
Die Umsetzung der Stufe 2 erfordert kein separates Software-Update. Die Umstellung auf die neuen Abgasgrenzwerte
erfolgt mit dem Datumswechsel zum 01.01.2019.
Bis zu diesem Datum muss von den Geräteherstellern ein Nachweis erfolgen, dass die Abgasmessgeräte in der Lage
sind, die abgesenkten Abgasgrenzwerte zu messen.
Neue Abgasgrenzwerte bei Fahrzeugen mit Euro 6 (Pkw)/Euro VI (Nfz)
Ab dem 01.01.2019 werden die Abgasgrenzwerte für Benzin- und Dieselfahrzeuge mit Euro 6 (Pkw)/Euro VI (Nfz)
abgesenkt.
Die neuen Grenzwerte sind Max.-Werte.
Die Abgasmessgeräte lassen keine Eingabe höherer Grenzwerte zu.
Höhere Herstellerangaben werden auf die Max.-Werte korrigiert.
CO-Messung bei erhöhter Leerlaufdrehzahl
max. 0,1 % Vol.: bei Benzinfahrzeugen mit Euro 6 (Pkw)/Euro VI (Nfz)
Für alle anderen Benzinfahrzeuge gelten die CO-Grenzwerte entsprechend der Stufe 1 des Leitfadens 5.01
Trübungsmessung freie Beschleunigung
max. 0,25m
-1
: bei Dieselfahrzeugen mit Euro 6 (Pkw)/Euro VI (Nfz)
Für alle anderen Dieselfahrzeuge gelten die Trübungsgrenzwerte entsprechend der Stufe 1 des Leitfadens 5.01.
Genauigkeitklasse 0
Zur Messung der abgesenkten Abgasgrenzwerte ab 01.01.2019 müssen die Abgasmessgeräte die Genauigkeitsklasse
0 erfüllen.
4-Gasmessgeräte sind schon teilweise für die Genauigkeitsklasse 0 zugelassen bzw. können bereits für die
Genauigkeitsklasse 0 (OIML R99) zugelassen werden.
Für Diesel-Opazimeter ist die Genauigkeitsklasse 0 durch die PTB noch zu definieren.
Benzinmodule die noch nicht nach Genauigkeitsklasse 0 zugelassen sind, benötigen eine neue
Konformitätsbewertung (Zulassung).
Alle Diesel-Opazimeter müssen für die Genauigkeitsklasse 0 zugelassen werden.
Der mega compaa GM3 wird die Zulassung für die neue Genauigkeitsklasse nicht mehr erhalten. Aus diesem Grund
kann der mega compaa GM3 ab dem 01.01.2019, auch in Verbindung mit LF 5.01 nur noch eingeschränkt verwendet
werden. Es können nur noch Fahrzeuge bis einschließlich Euro 5 (Pkw)/Euro V (Nfz) geprüft werden.
Der mega compaa HG4 benötigt lediglich einen Nachtrag zur Baumusterprüfbescheinigung, um die neuen CO-
Grenzwerte messen zu können.
Umsetzung Stufe 2 in den HGS-Abgasmessgeräten ab 01.01.2019
Informationen zum Leitfaden 5.01
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Mega compaa gm3