Informationen zum Leitfaden 5.01
Umsetzung Stufe 1 in den HGS-Abgasmessgeräten ab 01.01.2018
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Wenn die gemessene Drehzahl kleiner 90 % der Nenndrehzahl ist, dann wird im Nachweis unter Bemerkungen
lediglich folgender Text gedruckt (siehe Nachweis):
„Abregeldrehzahl < 90 % der Nenndrehzahl"
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Darüber hinaus hat die Bewertung derzeit keine weiteren Konsequenzen. Sie wird lediglich dokumentiert.
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mega compaa HG4/GM3