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Informationen Zum Leitfaden 5.01; Wesentliche Änderungen Verbunden Mit Der Einführung Der Einzelnen Maßnahmen - Hella Gutmann mega compaa HG4 Informationen Zum Leitfaden

Hgs-abgasmessgeräte
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mega compaa HG4/GM3

1 Informationen zum Leitfaden 5.01

Mit der Veröffentlichung im Verkehrsblatt Heft 19/2017 trat die neue AU-Richtlinie in Kraft.
Der entsprechende Leitfaden zur Begutachtung der Bedienerführung von Abgasmessgeräten, Version 5 – Revision 01
(LF 5.01) wurde am 16.10.2017 ebenfalls veröffentlicht.
Die neue AU-Richtlinie sieht folgende zeitliche Staffelung für die Einführung der verschiedenen Maßnahmen vor:
Zeitliche Staffelung der Einführungstermine
Stufe 1: 01.01.2018 – Wiedereinführung der Endrohrprüfung für alle Fahrzeuge.
Stufe 2: 01.01.2019 – Einführung neuer CO- und Trübungsgrenzwerte für Fahrzeuge mit Euro 6 (Pkw)/Euro VI
(Nfz).
Stufe 3: 01.01.2021 – Einführung der Partikelzählung bei der AU.
1.1
Wesentliche Änderungen verbunden mit der Einführung
der einzelnen Maßnahmen
Stufe 1 – 01.01.2018
1. Wiedereinführung der generellen Endrohrmessung in Kombination mit der OBD-Prüfung; Entfall des 2-stufigen
OBD-Prüfverfahrens für Benzin- und Dieselfahrzeuge mit einer Erstzulassung ab dem Jahr 2006.
2. Bei Benzinfahrzeugen mit G-Kat sowie mit G-Kat und OBD sind die CO-Grenzwerte bei erhöhtem Leerlauf die
Maximalgrenzwerte.
3. Festlegung der Abregeldrehzahl auf ≥ 90 % der Nenndrehzahl. Der Wert ist dem Zulassungsdokument zu
entnehmen.
Stufe 2 – 01.01.2019
1. Anpassung der Abgasgrenzwerte bei Benzinfahrzeugen mit Euro 6 (Pkw)/Euro VI (Nfz) für die CO-Messung auf
max. 0,1 % Vol. Die Herstellervorgabe darf diesen Grenzwert nicht überschreiten.
2. Anpassung der Abgasgrenzwerte bei Dieselfahrzeugen mit Euro 6 (Pkw)/Euro VI (Nfz) für die Trübungsmessung
auf max. 0,25 m
-1
. Die Herstellervorgabe darf diesen Grenzwert nicht überschreiten.
Stufe 3 – 01.01.2021
1. Zum 01.01.2021 Einführung einer Prüfung der Partikelanzahl durch eine Messung am Abgasendrohr an
Dieselfahrzeugen im Rahmen der Abgasuntersuchung (AU).
2. Stufe 3 ist mit Leitfaden 5.01 noch nicht abgedeckt und erfordert eine Änderung der AU-Richtlinie sowie die
Festlegung des/der Messverfahren(s) und der zulässigen Trübungsgrenzwerte durch das BMVI.
3. Die Messung der Partikelanzahl erfordert die Einführung einer neuen Messtechnik. Dies macht ein zusätzliches
Messtechnikmodul erforderlich. Der HG4-DMK wird für ältere Fahrzeuge (voraussichtlich < Euro 6 (Pkw)/Euro VI
(Nfz) nach dem 01.01.2021 weiterhin benötigt.
Auf Stufe 3 wird in dieser Broschüre nicht näher eingegangen.
Wesentliche Änderungen verbunden mit der Einführung der einzelnen Maßnahmen
Informationen zum Leitfaden 5.01
3

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