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Praktische Anwendung Stufe 1 + 2 - Hella Gutmann mega compaa HG4 Informationen Zum Leitfaden

Hgs-abgasmessgeräte
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Informationen zum Leitfaden 5.01

Praktische Anwendung Stufe 1 + 2

1.2
Praktische Anwendung Stufe 1 + 2
Software-Update
Stufe 1 + 2 sind durch das Software-Update auf den Leitfaden 5.01 abgedeckt.
Stufe 2 wird durch die Geräte-Software automatisch und „tagesgenau" ab dem 01.01.2019 ohne weiteres
Software-Update oder sonstige Anpassungen umgesetzt.
Stufe 3 ist mit Leitfaden 5.01 noch nicht abgedeckt und erfordert eine Änderung der AU-Richtlinie.
Zulässige Untersuchungsvefahren
Nummer
3.2 (Fahrzeuge mit
Fremdzündungsmotor;
ohne-/ U-Kat)
3.3 (Fahrzeuge mit
Fremdzündungsmotor mit
G-Kat)
3.4 (Fahrzeuge mit
Fremdzündungsmotor mit
G-Kat und OBD-System)
(*)
EZ bis 31.12.2005
EZ ab 01.01.2006
Stufe Euro 6 (Pkw)/
Euro VI (Nfz)
3.5 (Fahrzeuge mit
Kompressionszündungs-
motor)
3.6 (Fahrzeuge mit
Kompressionszündungs-
motor mit OBD-System)
(*)
EZ bis 31.12.2005
EZ ab 01.01.2006
Stufe Euro 6 (Pkw)/
Euro VI (Nfz)
3.8,
3.9 (Kraftrad)
Leitfaden 4 + 5 dürfen für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung bis 31.12.2005 noch angewendet werden.
Der mega compaa GM3 kann ab dem 01.01.2019, auch in Verbindung mit LF 5.01, nur noch eingeschränkt
verwendet werden. Es können nur noch Fahrzeuge bis einschließlich Euro 5 (Pkw)/Euro V (Nfz) geprüft werden.
Leitfaden 5.01 und die Genauigkeitsklasse 0 darf uneingeschränkt für alle Fahrzeuge angewendet werden (keine
Einschränkung der Anerkennung).
Für Krafträder darf sowohl Leitfaden 5 als auch Leitfaden 5.01 angewendet werden. Wenn die Versionen 5/5.01
nicht verwendet werden, dann ist die Untersuchung ohne bedienergeführten Ablauf zulässig.
4
Version 4
X
X
X
X
X
Version 5
X
X
X
X
X
X (**)
mega compaa HG4/GM3
Version 5 Rev. 01
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X(**)

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Diese Anleitung auch für:

Mega compaa gm3