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Buderus GE434 X Bedienungsanleitung Seite 2

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Liebe Kundin, lieber Kunde,
der Buderus Gas--Spezialheizheizkessel GE 434 X ist
nach den neuesten technologischen Erkenntnissen
und sicherheitstechnischen Regeln konstruiert und
gefertigt. Dabei wurde auf die Bedienungsfreundlich-
keit besonders Wert gelegt.
Zur optimal sicheren, wirtschaftlichen und umwelt-
freundlichen Nutzung der Anlage empfehlen wir Ihnen,
die Sicherheitshinweise und die Bedienungsanleitung
zu beachten.
Sicherheitshinweise
Bei Gasgeruch: 1. Kein offenes Feuer!
Nicht rauchen!
2. Funkenbildung vermeiden!
Keine elektrischen Schalter
benutzen, auch nicht Tele-
fon, Stecker, Klingel!
3. Gas-Hauptabsperreinrich-
tung schließen!
4. Fenster und Türen öffnen!
5. Hausbewohner warnen und
Gebäude verlassen!
6. Gasversorgungsunterneh-
men oder Heizungsfach-
firma von außerhalb des
Gebäudes anrufen!
In anderen Gefahrenfällen sofort Brennstoff-Hauptab-
sperreinrichtung schließen und Anlage stromlos ma-
chen, z.B. Heizungsnotschalter vor dem Heizraum
ausschalten.
2
Aufstellungs-/Heizraum
Die Zu- und Abluftöffnungen dürfen nicht verkleinert
oder verschlossen werden.
Entzündliche Materialien oder Flüssigkeiten dürfen
nicht in der Nähe des Heizkessels gelagert oder ver-
wendet werden.
Zur Vermeidung von Kesselschäden ist eine Verunrei-
nigung der Verbrennungsluft durch Halogen-Kohlen-
wasserstoffe (z.B. enthalten in Sprühdosen, Lösungs-
und Reinigungsmitteln, Farben, Klebern) und durch
starken Staubanfall auszuschließen. Der Aufstellungs-
raum des Heizkessels muß frostsicher und gut belüftet
sein.
Arbeiten an der Heizungsanlage
Die Montage, der Brennstoff- und Abgasanschluß,
die Erstinbetriebnahme, der Stromanschluß sowie
die Wartung und Instandhaltung dürfen nur durch
eine Fachfirma ausgeführt werden. Arbeiten an
gasführenden Teilen sind von einer konzessionier-
ten Fachfirma auszuführen.
Der Betreiber ist nach Heizungsanlagenverordnung §9
verpflichtet, eine Reinigung und Wartung durchzufüh-
ren oder durchführen zu lassen.
Die Reinigung und Wartung ist einmal jährlich durch-
zuführen! Dabei ist die Gesamtanlage auf ihre ein-
wandfreie Funktion zu prüfen.
Aufgefundene Mängel sind umgehend zu beheben.
Wir empfehlen, einen Wartungsvertrag mit einer Fach-
firma abzuschließen.
Einweisung in Funktion und Bedienung
Der Ersteller hat den Anlagenbetreiber mit der Funk-
tion und der Bedienung der Heizungsanlage vertraut
zu machen und ihm die technischen Unterlagen zu
übergeben.
Abgasüberwachung
Entsprechend regionaler Vorschriften kann eine Ab-
gasüberwachung installiert sein, z.B. beim Betreiben
des Kessels in einer Dachheizzentrale.
Die Abgasüberwachung unterbricht die Gaszufuhr zum
Brenner, wenn Abgas in den Aufstellungsraum aus-
strömt, und der Brenner geht außer Betrieb. Nach ca.
20 Minuten wird der Brenner automatisch wieder ein-
geschaltet, sofern Wärmebedarf vorhanden ist.
Bei häufigem Ansprechen der Abgasüberwachung
liegt eine Funktionsstörung des Schornsteins bzw. der
Abgaswege vor. Zur Feststellung und Beseitigung des
Mangels ist eine Fachfirma hinzuzuziehen.
Brennstoffe
Erdgas, Flüssiggas

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