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Anlagenprotokoll, Übergabe, Wartung; Allgemeine Hinweise - ABB FAS 9000 Produkthandbuch

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Anlagenprotokoll,
Übergabe, Wartung
10.1

Allgemeine Hinweise

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Anlagenprotokoll, Übergabe, Wartung
Probebetrieb: Bevor die Anlage dem Kunden übergeben wird, sollte sie
eine Woche im Probebetrieb laufen, um eventuelle Falschalarme oder
Fehlfunktionen z.B. durch Funkstörungen zu erkennen.
Funkverfügbarkeit: In dieser Zeit muss auch die Funkverfügbarkeit
kontrol liert werden (siehe Kap. 6) und im folgenden Anlagenprotokoll
dokumentiert werden. Falls Funkstörungen erkennbar sind, ist dies unbe-
dingt dem Betreiber mitzuteilen und der Wert muss weiterhin beobachtet
werden. Eine Funkverfügbarkeit von beispielsweise 98% bedeutet, dass
in einem Zeitraum von 2 % (das entspricht 28min/Tag) die Funkverbindung
gestört ist. Die Funkverfügbarkeit kann sich durch äußere Einflüsse ver än-
dern, z.B. wenn in der Umgebung andere Funkgeräte in Betrieb genommen
werden. Die Funkalarmzentrale erkennt und meldet Funkstörungen,
die längere Zeit die Funkverbindung zwischen Anlageteilen blockieren;
es ist jedoch nicht auszuschließen, dass im Zeitraum von kurzen Funk-
störungen Meldungen verloren gehen.
Übergabe an den Betreiber: Der Betreiber ist derjenige, der die Anlage
bedienen wird. Er ist daher in die Technik einzuweisen. Hierbei sollten alle
Bedienhandlungen (z.B. Scharfschaltung, Gründe, weshalb nicht scharf-
geschaltet werden kann, Abschaltungen von Bewegungsmeldern usw.)
erklärt werden; ebenso die Alarmierungsmaßnahmen und die Funktionalität
der Anlage.
Es empfiehlt sich, das Anlagenprotokoll gemeinsam mit dem Betreiber
durchzulesen und gegenzuzeichnen.
Wartung und Pflege: Wie ein Auto braucht auch eine Gefahrenwarnanlage
Pflege und Wartung. Die Gehäuse der Anlagenteile sind aus Kunststoff und
sollten lediglich mit einem leicht feuchten Tuch abgewischt werden.
Reinigungsmittel können den Kunststoff angreifen verfärben; bei Bewe-
gungsmeldern sogar den optischen Filter eintrüben.
Die Funktionen aller Melder, der Scharfschaltung und die Alarmierungs-
funktion müssen regelmäßig durch den Betreiber überprüft werden.
Alle 3 Jahre sollte eine Wartung durch eine ausgebildete Elektrofachkraft
vorgenommen werden (gemäß VDE 0826-1).
Batteriewechsel: Der Blei-Akku der Zentrale hat eine statistische Lebens-
erwartung von 4 Jahren. Die übrigen Batterien sind für eine Betriebszeit
von mindestens einem Jahr ausgelegt. Da die Batteriespannung in allen
Geräten überwacht wird und das Entladeverhalten bei verschiedenen
Batterietypen unterschiedlich ist, dürfen nur Originalbatterien verwendet
werden. Bei Batterien anderen Typs ist eine ordnungsgemäße Über-
wachung nicht gewährleistet.
Der Batteriewechsel sollte grundsätzlich im Rahmen einer Wartung
der Gesamtanlage durch einen geschulten Fachmann erfolgen.

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