Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Funktionalität Und Begriffe; Einsatzbereich; Normen Und Richtlinien; Internes Warnsignal - ABB FAS 9000 Produkthandbuch

Inhaltsverzeichnis

Werbung

2
Funktionalität und
Begriffe
2.1

Einsatzbereich

2.2

Normen und Richtlinien

2.3

Internes Warnsignal

2.4

Internalarm

6
Funktionalität und Begriffe
Die hier aufgeführten Begriffe stammen sinngemäß aus der einschlägigen
Norm für Gefahrenwarnanlagen. Sie unterscheiden sich teilweise von den
Begriffen, die man gemeinhin von Gefahrenmeldeanlagen kennt.
Das Funkalarmsystem FAS 9000 wurde gemäß der entsprechenden
Normen entwickelt. Um objektspezifische Besonderheiten und Wünsche
des Kunden erfüllen zu können, erlaubt das Funkalarmsystem jedoch
auch – durch entsprechende Programmierung – Funktionen, die u.U. den
Normen und Richtlinien widersprechen. Dies ist im Einzelfall zwischen
Kunden und Installateur zu vereinbaren.
Anmerkung: Funktionen, die nicht den VdS-Richtlinien entsprechen, sind
mit
, Funktionen, die nach VdS eingestellt sein müssen, mit
VdS
kennzeichnet. Diese Kennzeichnung ist allerdings auf die Grundfunktionen
beschränkt und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
VdS-Anerkennung: Das Funkalarmsystem FAS9000 ist in einer typischen
Konfiguration (Zentrale, Bewegungsmelder, Kontaktsender Tür/Fenster
und Zusatzbedienteil, VdS-Nr. H 106 001 bis H 106 005) von VdS Schaden-
verhütung geprüft und die Geräte sind anerkannt für Gefahrenwarnanlagen
der Klasse H. Andere Komponenten, die im Funkalarmsystem betrieben
werden können, sind nicht Gegenstand der VdS-Anerkennung. Die Planung
und Ausführung der Gesamtanlage liegt im Verantwortungsbereich des
Installateurs und sollte nach V VDE 0826-1 durchgeführt werden.
Gefahrenwarnanlagen dienen der frühzeitigen Warnung zur Vermeidung
bzw. Reduzierung von Personen- und Sachschäden, die durch Einbruch,
Bedrohung, Brand, ausströmendes Gas und Wasser, sowie technische
Defekte entstehen können. Der Einsatzbereich umfasst Wohnhäuser,
Wohnungen, Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung (z.B. Notare, Arzt-
praxen, Beherbergungsbetriebe, Gaststätten) sowie soziale Einrichtungen
(z.B. Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen), sofern baurechtlich keine
weiterreichenden Auflagen bestehen.
Für Planung, Einbau und Betrieb von Gefahrenwarnanlagen gilt die
DIN V VDE 0826 GWA.
Für Planung, Einbau und Betrieb von Gefahrenmeldeanlagen gilt die
DIN VDE 0833.
Technische Anforderungen an Geräte und Systeme sind im Regelwerk der
VdS-Schadenverhütung beschrieben.
Definition: Akustisches Dauersignal im Objekt zur Warnung anwesender
Personen mit einer Lautstärke > 60 dB(A).
Der eingebaute Signalgeber in der Zentrale hat eine Lautstärke von etwa
90 dB(A); die Funk-Innensirene etwa 100 dB(A).
Definition: Akustisches zeitbegrenztes Signal im Objekt zur Abschreckung
von Einbrechern mit einer Lautstärke > 85dB(A).
Der eingebaute Signalgeber in der Zentrale hat eine Lautstärke von etwa
90 dB(A); die Funk-Innensirene etwa 100 dB(A).
FAS 9000 unterscheidet nicht zwischen internem Warnsignal und Intern-
alarm.
ge-
VdS

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis