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Monuments IRON I Gebrauchsanweisung Seite 14

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Bei der Installation von Saunaheizgeräten ist die
DIN VDE 0100 Teil 703 zu beachten!
Diese Norm macht in Ihrer aktuellen Ausgabe, gül-
tig seit Februar 2006, unter Änderungen Absatz
703.412.05 folgende Aussage; Zitat:
Der zusätzliche Schutz muss für alle Stromkreise
der Sauna durch einen oder mehrere Fehlerstrom-
Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemes-
sungsdi erenzstrom nicht größer als 30 mA vor-
gesehen werden, ausgenommen hiervon sind
Saunaheizungen.
Die EN 60335-1 DIN (VDE 0700 Teil 1) :2012-10 be-
sagt unter Abchnitt 13.2 folgendes Zitat:
Der Ableitstrom darf bei Betriebstemperatur fol-
gende Werte nicht überschreiten:
- bei ortsfesten Wärmegeräten der Schutzklasse I 0,75
mA; oder 0,75 mA je kW Bemessungs-aufnahme des
Gerätes, je nachdem, welcher Wert größer ist, mit
einem Höchstwert von 5 mA.
Sollte jedoch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung
(FI-Schalter) eingebaut werden, so ist darauf zu ach-
ten, dass keine weiteren elektrischen Verbraucher
über diesen FI-Schalter abgesichert werden.
Nach dem heutigen Stand der Technik ist es nicht
sinnvoll, dampfdichte Rohrheizkörper für Saunaöfen
einzusetzen. Es kann vorkommen, dass die Magnesi-
umoxidfüllung der Heizkörper durch den dampfdif-
fusen Silikonverschluss etwas Feuchtigkeit aus der
Umgebungsluft zieht, welches in wenigen Fällen
zum Auslösen des FI - Schutzschalters führen kann.
Dies ist ein Physikalischer Vorgang und kein Fehler
des Herstellers.
In diesem Fall muss der Ofen von einem Fachmann
unter Aufsicht aufgeheizt werden, wobei die Funk-
tion des FI-Schalters umgangen wird. Nachdem
die Feuchte nach ca. 10 min. aus den Heizstäben
entwichen ist, kann der FI-Schalter wieder in den
Stromkreis einbezogen werden!
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Ist der Saunaofen über längere Zeit nicht benutzt
worden, so empfehlen wir ein Aufheizen ca. alle 6
Wochen, damit sich die Heizstäbe nicht mit Feuchte
anreichern können.
Sollte also bei Inbetriebnahme der FI-Schalter aus-
lösen, muss die elektrische Installation nochmals
überprüft werden.
Für den ordnungsgemäßen Anschluss der Heizgeräte
ist der Elektroinstallateur verantwortlich und somit
ist eine Haftung durch den Hersteller ausgeschlos-
sen!
D

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