Immissionsort
Industriegebiete
Gewerbegebiete
Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete
Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete
Reine Wohngebiete
Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionswerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und
in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.
Mindestabstände der Außenmodule für CMF/CMT 120/160
1
4
>= 100 (200)
>= 100 (200)
Abb. 39: Mindestabstände der Außenmodule in mm für CMF/CMT 120 und in Klammern für CMF/CMT 160
1:
Vor einer Wand, Luftausblas frei nach vorne;
Strömungshindernis hinten
2:
Vor einer Wand, Luftausblas in Richtung Wand;
Strömungshindernis vorne
3:
Zwischen zwei Wänden, Luftausblas in Rich-
tung Wand, Seiten frei: Strömungshindernis
vorne und hinten
2
5
max.
500
>= 200
4:
In einer Nische, Luftausblas frei nach vorne;
Strömungshindernis hinten und an beiden
Seiten.
5:
Vor einer überdachten Wand, Luftausblas frei
nach vorne; Strömungshindernisse hinten und
oben
6:
In einer überdachten Nische, Luftausblas frei
nach vorne; Strömungshindernisse hinten, an
beiden Seiten und oben
Beurteilungspegel nach TA-Lärm
tags in dB(A)
nachts in dB(A)
70
65
60
55
50
45
3
6
max. 500
(200)
>= 200 (200)
70
50
45
40
35
35
39