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Werkstattservice, Ersatzteile Und Garantie; Wartung Und Reparaturen; Ersatzteile - Makita EA5600F Betriebsanleitung

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Werkstattservice, Ersatzteile und Garantie

Wartung und Reparaturen

Die Wartung und die Instandsetzung von modernen Motorsägen sowie sicherheitsrelevanten Baugruppen erfordern eine quali fizierte
Fachausbildung und eine mit Spezialwerkzeugen und Testgeräten ausgestattete Werkstatt.
Alle nicht in dieser Betriebsanleitung beschriebenen Ar beiten müssen von einer MAKITA-Fachwerkstatt ausgeführt werden.
Der Fachmann verfügt über die erforderliche Ausbildung, Erfahrung und Ausrüstung, Ihnen die jeweils kostengünstigste Lösung
zugänglich zu machen und hilft Ihnen mit Rat und Tat weiter. Den nächsten Fachhändler finden Sie unter www.makita-outdoor.com
Bei Reparaturversuchen durch dritte bzw. nicht autorisierte Personen erlischt der Garantieanspruch.

Ersatzteile

Der zuverlässige Dauerbetrieb und die Sicherheit Ihres Gerätes hängt auch von der Qualität der verwendeten Ersatzteile ab. Nur
Original MAKITA-Ersatzteile verwenden, gekennzeichnet durch
Nur die Originalteile stammen aus der Produktion des Gerätes und garantieren daher höchstmögliche Qualität in Material, Maßhaltigkeit,
Funktion und Sicherheit.
Original Ersatz- und Zubehörteile erhalten Sie bei Ihrem Fachhändler. Er verfügt auch über die notwendigen Ersatzteillisten, um
die benötigten Ersatzteilnummern zu er mit teln und wird laufend über De tail ver besserungen und Neuerungen im Er satz teilangebot
informiert.
Bitte beachten Sie auch, dass bei der Verwendung von nicht Original MAKITA Teilen eine Garantieleistung durch MAKITA nicht
möglich ist.
Garantie (Deutschland)
MAKITA garantiert eine einwandfreie Qualität und übernimmt, unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistung, im Falle von Material-
oder Herstellungsfehlern Garantie. Die Garantiezeit beträgt bei ausschließlich privater Nutzung 24 Monate und bei gewerblich /
beruflichem Gebrauch oder bei Einsatz im Vermietgeschäft 12 Monate. Die gewährte Garantie hat nur in Deutschland Gültigkeit.
Jegliche Garantiearbeiten werden durch einen MAKITA-Fachhändler bzw. einer MAKITA Service-Werkstatt ausgeführt. Hierbei
behalten wir uns das Recht auf eine zweimalige Nachbesserung, bei gleichem Fehler, vor. Schlägt eine Nachbesserung fehl oder ist
diese unmöglich, kann das Gerät gegen ein gleichwertiges Gerät getauscht werden. Ist auch der Austausch erfolglos oder unmöglich
besteht die Möglichkeit der Wandlung.
Normaler Verschleiß, natürliche A lterung, unsachgemäße Nutzung sowie Reinigungs,- Pflege- und Einstellarbeiten unterliegen generell
nicht der Garantie. Der Garantieanspruch muss durch einen maschinell erstellten Original-Kaufbeleg nachgewiesen werden. Fragen
Sie im Zweifelsfall Ihren Verkäufer. Er ist als Verkäufer des Produktes für die Gewährleistung verantwortlich.
Betriebs- und Nutzungsbedingt unterliegen einige Bauteile, auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch, einem normalen Verschleiß
und müssen gegebenenfalls rechtzeitig ersetzt werden.
Dazu gehören bei einer Kettensäge mit Benzinmotor:
Sägekette und Sägeschiene, Fliehkraftkupplung, Rutschkupplung, Kupplungstrommel und Ritzel, Luft- und Kraftstofffilter,
Startvorrichtung, Zündkerze, Schwingungsdämpfer, Ölpumpe, Vergasermembranen und der Primer.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass für fol gende Schadensursachen keine Garantie übernommen werden kann:
Nichtbeachtung der Betriebsanleitung. Unterlassung von notwendigen War tungs- und Reinigungsarbeiten. Schäden auf Grund
unsachgemäßer Vergasereinstellung. Offensichtliche Überlastung durch anhaltende Überschreitung der Leistungsobergrenze.
Verwendung nicht zugelassener Sägeschienen- und Kettentypen. Verwendung nicht zugelassener Schienen- und Kettenlängen.
Gewaltanwendung, unsachgemäße Behandlung, Missbrauch oder Unglücksfall. Überhitzungsschaden auf Grund von Verschmutzungen
am Ventilatorgehäuse. Eingriffe nicht sachkundiger Personen oder unsachgemäße Instandsetzungsversuche. Verwendung ungeeigneter
Ersatzteile bzw. nicht Original MAKITA Teile, soweit schadensverursachend. Verwendung ungeeigneter oder über lagerter Betriebsstoffe.
Schadensursache durch nicht rechtzeitiges Nachziehen äußerer Schraubverbindungen.
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