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Verantwortung Des Betreibers; Generelle Pflichten - Elektron MULTISPOT MI-100 T Betriebsanleitung

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Widerstandschweißgerät MI-100-3 T
Sicherheit

2.2 Verantwortung des Betreibers

2.2.1 Generelle Pflichten

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Das Gerät wird im gewerblichen Bereich eingesetzt. Der Betreiber
des Geräts unterliegt daher den gesetzlichen Pflichten zur
Arbeitssicherheit.
Neben den Sicherheitshinweisen in dieser Betriebsanleitung
müssen die für den Einsatzbereich des Geräts gültigen
Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Umweltschutzvorschriften
eingehalten werden. Dabei gilt insbesondere:
Der Betreiber muss sich über die geltenden Arbeitsschutz-
bestimmungen informieren und in einer
Gefährdungsbeurteilung zusätzlich Gefahren ermitteln, die sich
durch die speziellen Arbeitsbedingungen am Einsatzort des
Geräts ergeben. Diese muss er in Form von
Betriebsanweisungen für den Betrieb des Geräts umsetzen.
Der Betreiber muss während der gesamten Einsatzzeit des
Geräts prüfen, ob die von ihm erstellten Betriebsanweisungen
dem aktuellen Stand der Regelwerke entsprechen und diese
falls erforderlich anpassen.
Der Betreiber muss die Zuständigkeiten für Installation,
Bedienung, Wartung und Reinigung eindeutig regeln und
festlegen.
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass das Personal, das mit
dem Gerät umgeht, diese Betriebsanleitung gelesen und
verstanden hat. Darüber hinaus muss er das Personal in
regelmäßigen Abständen schulen und über die Gefahren
informieren (Unterweisungsprotokoll-Vorlage siehe "11").
Der Betreiber muss dem Personal die erforderliche
Schutzausrüstung bereitstellen und deren ordnungsgemäßen
Zustand in regelmäßigen Abständen prüfen. Nicht-intakte
Schutzausrüstungsgegenstände müssen durch neue ersetzt
werden.
Der Betreiber muss die erforderlichen Maßnahmen zum
Brandschutz treffen und Feuerlösch- sowie Erste-Hilfe-
Ausrüstung zur Verfügung stellen und intakt halten.
Weiterhin ist der Betreiber dafür verantwortlich, dass das Gerät
stets in technisch einwandfreiem Zustand ist, daher gilt Folgendes:
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass die in dieser
Betriebsanleitung beschriebenen Wartungstätigkeiten auch
durchgeführt werden.
Der Betreiber muss alle Sicherheitskennzeichnungen am Gerät
regelmäßig auf Lesbarkeit und Vollständigkeit überprüfen.

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