Der Hersteller empfiehlt kein Frostschutzmittel zu benutzen.
a) zum Heizsystem
ČSN 06 0310
Wärmesysteme in Gebäuden – Projektierung und Montage
ČSN 06 0830
Wärmesysteme in Gebäuden – Sicherungsanlagen
ČSN 07 7401
Wasser und Dampf für energetische Wärmeanlagen mit einem Dampfarbeitsdruck bis
8 MPa
EN 303-5
Heizkessel – Teil 5: Heizkessel für feste Brennstoffe, hand – und automatisch beschickte
Feuerungen, Nenn – Wärmeleistung bis 300 kW – Begriffe, Anforderungen, Prüfungen
und Kennzeichnung.
b) zum Schornstein
ČSN 73 4201
Schornsteine und Rauchleitungen – Entwürfe, Durchführung und Anschluss der
Brennstoffverbraucher
c) mit Hinsicht auf die Brandschutzvorschriften
ČSN 06 1008
Brandschutzsicherheit der Wärmeanlagen.
EN 13 501-1
Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten – Teil 1:
Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandwerhalten von
Bauprodukten
d) zum System für Heizung Brauchwasser
ČSN 06 0320
Wärmesysteme in Gebäuden – Warmwasserzubereitung – Entwürfe und Projektierung.
ČSN 06 0830
Wärmesysteme in Gebäuden – Sicherungsanlagen.
ČSN 73 6660
Innenwasserleitungen
2.3 Plazierungsmöglichkeiten
Der Kessel Hercules U 24 ist für die Installierung in nicht Wohnzwecken dienenden Räumen (z. B.
Keller, Korridore u.ä.) genehmigt.
Plazierung des Kessels unter Berücksichtigung der Brandschutzvorschriften:
1. Plazierung auf einem Fußboden aus feuerfestem Material (Abb. Nr. 5)
− Der Kessel muss auf einer feuerfesten Unterlage aufgestellt werden, die den Kesselgrundriß an den
Seiten um 20 mm überragt und nur auf der Tiefe des Kesselkörpers.
− Sofern ein Kessel im Keller aufgestellt wird, empfehlen wir ihn auf einen 50 mm hohen Sockel zu
plazieren
− Den Kessel in der Mitte des Sockels aufstellen.
2. Sicherheitsabstand von brennbaren Stoffen
-
es ist notwendig bei der Installierung und beim Betrieb des Kessels einen Sicherheitsabstand von
200 mm von brennbaren Stoffen der Brennbarkeitsstufen B, C
-
für leichtbrennbare Stoffe der Brennbarkeitsstufe C
der Zündquelle von allein brennen (z.B. Papier, Pappe, Karton, Asphalt- und Teerpappe, Holz und
Holzfaserplatten, plastische Stoffe, Fußbodenbelag) verdoppelt sich der Sicherheitsabstand, d.h. er
vergrößert sich auf 400 mm
-
Der Sicherheitsabstand muss auch in dem Fall verdoppelt werden, wenn die Brennbarkeitsstufe des
Baustoffs nicht nachgewiesen ist.
Tab. Nr. 5 Brennbarkeitsstufe von Baustoffen und -erzeugnissen
Brennbarkeitsstufe von
Baustoffen u.-
erzeugnissen
A – feuerbeständig
B – schwer-entflammbar
C
– schwerbrennbar
1
C
– mittelschwer-brennbar Kiefern-, Lärchen- u. Fichtenholz, Span- u. Korkplatten, Gummmifußbodenbelag,...
2
C
– leichtbrennbar
3
Plazierung des Kessels in Hinblick auf den erforderlichen Manipulationsraum:
−
Grundmilieu AA5 / AB5 laut ČSN 33 2000-3
−
vor dem Kessel muss ein Manipulationsraum von minimal 1000 mm vorgesehen werden
−
minimale Entfernung zwischen dem hinteren Teil des Kessels und der Wand muss 400 mm betragen
−
wenigsten an einer Seite einen Zugangsraum zum hinteren Teil des Kessels von minimal 400 mm
einhalten
Eingliederung der Baustoffe und -erzeugnisse in Brennbarkeitsstufen
Granit, Sandstein, Beton, Ziegel, keramischer Belag, Mörtel, feuerfester Verputz,...
Akumin, Isoumin, Heraklit, Lignos, Platten aus Basaltfilz, Platten aus Glasfasern,...
Buchen- u. Eichenholz, Hobrex-Platten, Sperrholz, Werzalit, Umakart, Sirkolit,...
Asphaltpappe, Holzfaserplatten, Zellulosestoffe, Polyuretan, Polystyrol, Polyäthylen,
PVC,...
und C
1
, die leicht brennen und auch nach Beseitigung
3
(Auswahl aus EN 13 501-1)
10
(laut ČSN 06 1008) einzuhalten
2