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Garantieurkunde (Deutschland) - Siemens SXG75 Bedienungsanleitung

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Garantieurkunde (Deutschland)

Dem Verbraucher (Kunden) wird unbescha-
det seiner Mängelansprüche gegenüber dem
Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie zu den
nachstehenden Bedingungen eingeräumt:
• Neugeräte und deren Komponenten, die
aufgrund von Fabrikations- und/oder Ma-
terialfehlern innerhalb von 24 Monaten ab
Kauf einen Defekt aufweisen, werden von
Siemens nach eigener Wahl gegen ein
dem Stand der Technik entsprechendes
Gerät kostenlos ausgetauscht oder repa-
riert. Für Verschleißteile (z. B. Akkus, Tas-
taturen, Gehäuse, Gehäusekleinteile,
Schutzhüllen - soweit im Lieferumfang ent-
halten) gilt diese Haltbarkeitsgarantie für
sechs Monate ab Kauf.
• Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt
der Geräte auf unsachgemäßer Behand-
lung und/oder Nichtbeachtung der Hand-
bücher beruht.
• Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom
Vertragshändler oder vom Kunden selbst er-
brachte Leistungen (z. B. Installation, Konfi-
guration, Softwaredownloads). Handbücher
und ggf. auf einem separaten Datenträger
mitgelieferte Software sind ebenfalls von der
Garantie ausgeschlossen.
• Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg
mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind
innerhalb von zwei Monaten nach Kennt-
nis des Garantiefalles geltend zu machen.
• Ersetzte Geräte bzw. deren Komponen-
ten, die im Rahmen des Austauschs an
Siemens zurückgeliefert werden, gehen in
das Eigentum von Siemens über.
• Diese Garantie gilt für in der Europäischen
Union erworbene Neugeräte. Garantiege-
berin ist die Siemens Aktiengesellschaft,
Schlavenhorst 88, D-46395 Bocholt.
Garantieurkunde (Deutschland)
• Weiter gehende oder andere Ansprüche
aus dieser Herstellergarantie sind ausge-
schlossen. Siemens haftet nicht für Be-
triebsunterbrechung, entgangenen Gewinn
und den Verlust von Daten, zusätzlicher
vom Kunden aufgespielter Software oder
sonstiger Informationen. Die Sicherung der-
selben obliegt dem Kunden. Der Haftungs-
ausschluss gilt nicht, soweit zwingend
gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaf-
tungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der
groben Fahrlässigkeit, wegen der Verlet-
zung des Lebens, des Körpers oder der Ge-
sundheit oder wegen der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Der Scha-
densersatzanspruch für die Verletzung we-
sentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder we-
gen der Verletzung des Lebens, des Kör-
pers oder der Gesundheit oder nach dem
Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
• Durch eine erbrachte Garantieleistung
verlängert sich der Garantiezeitraum nicht.
• Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält
sich Siemens vor, dem Kunden den Aus-
tausch oder die Reparatur in Rechnung zu
stellen. Siemens wird den Kunden hierü-
ber vorab informieren.
• Eine Änderung der Beweislastregeln zum
Nachteil des Kunden ist mit den vorste-
henden Regelungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie
sich bitte an unseren Online Support im
Internet www.siemens.com/
mobilephonescustomercare oder an den
Siemens-Telefonservice.
Die Rufnummer entnehmen Sie bitte der
Bedienungsanleitung.
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