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Garantieurkunde (Deutschland) - Siemens C70 Bedienungsanleitung

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Garantieurkunde (Deutschland)

Dem Verbraucher (Kunden) wird unbescha-
det seiner Mängelansprüche gegenüber
dem Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie
zu den nachstehenden Bedingungen
eingeräumt:
• Neugeräte und deren Komponenten, die
aufgrund von Fabrikations- und/oder
Materialfehlern innerhalb von 24 Monaten
ab Kauf einen Defekt aufweisen, werden
von Siemens nach eigener Wahl gegen
ein dem Stand der Technik entsprechen-
des Gerät kostenlos ausgetauscht oder
repariert. Für Verschleißteile (z. B. Akkus,
Tastaturen, Gehäuse, Gehäusekleinteile,
Schutzhüllen - soweit im Lieferumfang
enthalten) gilt diese Haltbarkeitsgarantie
für sechs Monate ab Kauf.
• Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt
der Geräte auf unsachgemäßer Behand-
lung und/oder Nichtbeachtung der Hand-
bücher beruht.
• Diese Garantie erstreckt sich nicht auf
vom Vertragshändler oder vom Kunden
selbst erbrachte Leistungen (z. B. Installa-
tion, Konfiguration, Softwaredownloads).
Handbücher und ggf. auf einem separaten
Datenträger mitgelieferte Software sind
ebenfalls von der Garantie ausgeschlos-
sen.
• Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg
mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind
innerhalb von zwei Monaten nach Kennt-
nis des Garantiefalles geltend zu machen.
• Ersetzte Geräte bzw. deren Komponen-
ten, die im Rahmen des Austauschs an
Siemens zurückgeliefert werden, gehen in
das Eigentum von Siemens über.
• Diese Garantie gilt für in der Europäischen
Union erworbene Neugeräte. Garantiege-
berin ist die Siemens Aktiengesellschaft,
Schlavenhorst 88, D-46395 Bocholt.
Garantieurkunde (Deutschland)
• Weiter gehende oder andere Ansprüche
aus dieser Herstellergarantie sind ausge-
schlossen. Siemens haftet nicht für
Betriebsunterbrechung, entgangenen
Gewinn und den Verlust von Daten, zu-
sätzlicher vom Kunden aufgespielter
Software oder sonstiger Informationen.
Die Sicherung derselben obliegt dem
Kunden. Der Haftungsausschluss gilt
nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B.
nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fäl-
len des Vorsatzes, der groben Fahrlässig-
keit, wegen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit oder
wegen der Verletzung wesentlicher Ver-
tragspflichten. Der Schadensersatzan-
spruch für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den ver-
tragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit oder nach dem Produkt-
haftungsgesetz gehaftet wird.
• Durch eine erbrachte Garantieleistung
verlängert sich der Garantiezeitraum nicht.
• Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält
sich Siemens vor, dem Kunden den Aus-
tausch oder die Reparatur in Rechnung zu
stellen. Siemens wird den Kunden hierü-
ber vorab informieren.
• Eine Änderung der Beweislastregeln zum
Nachteil des Kunden ist mit den vorste-
henden Regelungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie
sich bitte an den Siemens-Telefonservice.
Die Rufnummer entnehmen Sie bitte der
Bedienungsanleitung.
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