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Anlagenlogbuch; Dokumentationspflicht; Demontage - Wolf CHA-07 Montageanleitung

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38 Anlagenlogbuch

38.1 Dokumentationspflicht

Alle an einer Wärmepumpe durchgeführten Maßnahmen, wie z.B. Wartung, Reparatur oder die Dichtheitsprüfung,
müssen dokumentiert und diese Dokumentation muss für fünf Jahre aufbewahrt werden.
Diese Pflicht gilt für den Betreiber und das Unternehmen, welches die Maßnahmen durchführt.
Folgende Angaben müssen eingetragen werden:

38.2 Demontage

Die Demontage der Wärmepumpe und die Entsorgung des darin enthaltenen Kältemittels darf nur durch qualifizier-
tes Fachpersonal / Kältetechniker nach EG 842/2006, EG 303/2008 und EG 517/2011 durchgeführt werden.
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Anlagenlogbuch
− Einzelheiten aller Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
− Art des eingefüllten Kältemittels (neu, wiederverwendet)
− Änderungen und Austausch von Bauteilen der Anlage
− Ergebnisse aller regelmäßigen Routineprüfungen
− Längere Stillstandszeiten
Warnung!
Das Gerät ist mit brennbarem Kältemittel befüllt! Bei Leckagen kann es zur Zün-
dung kommen. Besteht der Verdacht einer Undichtigkeit, sollte die Anlage span-
nungsfrei geschaltet werden und der Fachhandwerker / Wolf-Kundendienst ver-
ständigt werden.
Gefahr!
Es besteht Lebensgefahr durch Elektrizität! Arbeiten an der Elektrik dürfen aus-
schließlich von Elektrofachkräften durchgeführt werden. Die Anlage muss vor dem
Öffnen spannungsfrei geschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert werden.
Nach dem Spannungsfreischalten ist mindestens 5 Minuten zu warten, damit sich
elektrisch geladene Bauteile entladen können.
3066072_201810

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Diese Anleitung auch für:

Cha-10

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