2.4 Einweisung des Anlagenbetreibers
2.5 Demontage, Entsorgung und Recycling
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Hinweise zur Dokumentation
Den Anlagenbetreiber darauf hinweisen,
•
einen Wartungs- und Inspektionsvertrag mit einem zugelassenen Fachbetrieb
abzuschließen
•
die jährliche Inspektion und Wartung nur durch einen zugelassenen Fachhand-
werker durchführen zu lassen
•
Instandsetzungsarbeiten nur durch einen zugelassenen Fachhandwerker durch-
führen zu lassen
•
nur Original-Ersatzteile zu verwenden
•
dass er keine technischen Änderungen am Gerät, bzw. an regelungstechni-
schen Bauteilen vornehmen darf
•
dass er gemäß Energieeinsparverordung für die Sicherheit und Umweltverträg-
lichkeit, sowie der energetischen Qualität der Heizungsanlage verantwortlich ist
•
dass diese Anleitung und die mitgeltenden Unterlagen sorgfältig aufzubewahren
sind
Der Anlagenbetreiber ist in die Bedienung der Heizungsanlage einzuweisen.
•
Vor der Demontage der Wärmepumpe muss das brennbare Kältemittel ent-
sorgt werden. Dies darf nur durch qualifiziertes Fachpersonal (z.B. nach
EG 842/2006, EG 303/2008 und EG 517/2011 oder ähnliches) durchgeführt
werden.
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Altgeräte dürfen nur durch einen qualifizierten Fachhandwerker vom Netzan-
schluss getrennt werden.
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Entsorgen Sie grundsätzlich so, wie es dem aktuellen Stand der Umweltschutz-
Wiederaufbereitung- und Entsorgungstechnik entspricht.
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Alt-Geräte, Verschleißteile, defekte Komponenten sowie umweltgefährdende
Flüssigkeiten und Öle müssen gem. Abfall-Entsorgungsgesetz einer umweltge-
rechten Entsorgung oder Verwertung zugeführt werden.
Sie dürfen keinesfalls über den Hausmüll entsorgt werden!
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Entsorgen Sie Verpackungen aus Karton, recycelbare Kunststoffe und Füllma-
terialien aus Kunststoff umweltgerecht über entsprechende Recycling-Systeme
oder Wertstoffhöfe.
•
Bitte beachten Sie die jeweiligen landesspezifischen oder örtlichen Vorschriften.
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