BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG
Betriebsmedien
• Dieselkraftstoff
• Heizöl Bio
Eine Liste der Betriebsmedien mit Angabe der Bezeichnung,
der Norm und des Verwendungslandes erhalten Sie im Internet unter
www.gok-online.de/de/downloads/technische-dokumentation.
QUALIFIKATION DER ANWENDER
Die Prüfung von Sicherheitseinrichtungen ist durch Fachbetriebe oder Sachverständige nach
AwSV (WHG) vorzunehmen.
Dieses trifft nicht zu, wenn die Anlage von der Fachbetriebspflicht ausgenommen ist. Diese
werden im Folgenden nur noch „Fachbetrieb" genannt. Alle nachfolgenden Hinweise dieser
Bedienungsanleitung müssen vom Fachbetrieb, Betreiber und Anwender beachtet,
eingehalten und verstanden werden.
BEDIENUNG, INBETRIEBNAHME, FEHLERBEHEBUNG,
WARTUNG, AUSTAUSCH, INSTANDSETZUNG, ENTSORGEN,
Erklärung der Qualifikation
Fachpersonal
ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis
der einschlägigen Normen die übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren
erkennen kann.
Unterwiesene Person
ist, wer über die ihr übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem
Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen
Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.
NICHT BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG
Jede Verwendung, die über die bestimmungsgemäße Verwendung hinausgeht:
• z. B. Betrieb mit anderen Betriebsmedien
• Betrieb mit entzündbaren Betriebsmedien der Kategorie 1, 2 oder 3 mit einem
Flammpunkt
55 °C
≤
• Änderungen am Produkt oder an einem Teil des Produktes
• Verwendung in einer explosionsgefährdeten Zone
VORTEILE UND AUSSTATTUNG
• Ein-Tasten-Bedienung
• mikroprozessorgesteuertes Bediengerät
• LED-Anzeige
• Anzeige der Abschaltzeit: ≤ 1,0 s; ≤ 1,1 s; ≤ 1,2 s; ≤ 1,3 s; ≤ 1,5 s und ˃ 1,5 s
bei durchgeführter Trocken-Nassprüfung des Kaltleiter des Grenzwertgebers
• Kupplungsdose passend für alle Grenzwertgeber-Anschlusseinrichtungen
• mit Transportkoffer
• mit Ladegerät
Artikel-Nr. 15 097 50 b
Grenzwertgeber-Prüfgerät Typ F-Stop
• Altöl
• HVO
•
Heizöl
• BTL
Tätigkeit
• Pflanzenöl
• Industrieöl
®
GWG-PG 1
• FAME
Qualifikation
Fachpersonal,
Unterwiesene Person
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