1.7. Unzulässige Gefriertrocknungsvorgänge
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Allgemeine Information
1. Betrieb
der
Gefriertrocknungsanlage.
2. Betrieb
der
Gefriertrocknungsanlage
Verkleidung.
3. Betrieb der Gefriertrocknungsanlage durch nicht autorisiertes
Personal.
4. Betrieb der Gefriertrocknungsanlage mit nicht ordnungsgemäß
eingesetzten Stellflächen.
5. Betrieb der Gefriertrocknungsanlage mit stark korrodierenden
Substanzen (z.B. Salzsäure). Diese dürfen nicht oder nur unter
besonderen Vorsichtsmaßnahmen getrocknet werden. Diese
dürfen
keine
mechanische
Festigkeit
Trocknungskammer, des Deckels sowie des Zubehörs nicht
beeinträchtigen.
6. Betrieb der Gefriertrocknungsanlage mit Zubehörteilen, die
nicht
vom
Hersteller
handelsüblicher
Kunststoff. Vor der Benutzung minderwertiger Handelsware
wird ausdrücklich gewarnt. Glasbruch oder platzende Gefäße
können beim Gefriertrocknen gefährliche Zustände erzeugen.
7. Betrieb der Gefriertrocknungsanlage in explosionsgefährdeten
Räumen.
8. Während des Betriebes darf die Gefriertrocknungsanlage nicht
angestoßen oder bewegt werden. Anlehnen oder Abstützen an
der Gefriertrocknungsanlage ist unzulässig.
9. Kein potentiell gefährliches Material, z. B. Glasgefäße mit
Flüssigkeiten, in der Nähe der Gefriertrocknungsanlage
abstellen.
10. Gefriertrockengut, das unter Zuführung hoher Energie während
des Gefriertrocknens reagieren könnte, darf nicht getrocknet
werden.
11. Keine
explosiven
gefriertrocknen.
12. Infektiöse, toxische, pathogene und radioaktive Substanzen
dürfen nur in dafür geeigneten Gefäßen getrocknet werden.
Bedienungsanleitung Gefriertrocknungsanlage ALPHA 1-4 LDplus/ ALPHA 2-4 LDplus
nicht
fachgerecht
Materialschäden
verursachen
der
Eiskondensatorkammer,
zugelassen
Gefriertrocknungsgefäße
oder
leicht
brennbaren
installierten
mit
abgenommener
und
die
der
sind,
mit
Ausnahme
aus
Glas
oder
Substanzen