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Zusatzmittel; Wasserhärte; Prüfung Der Maximalen Füllwassermengen In Abhängigkeit Der Wasserbeschaffenheit; Berechnungsgrundlagen - Bosch Olio Conders OC7000F 18 Installationsanleitung

Olio condens 7000f serie
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Inhaltsverzeichnis

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Wasserbeschaffenheit
▶ Darauf achten, dass die Schmutzfangeinrichtung gut zugänglich ist.
▶ Bei jeder Wartung der Heizungsanlage die Schmutzfangeinrichtun-
gen reinigen.
16.4

Zusatzmittel

Freigegebene Frostschutzmittel oder andere chemische Zusatzmittel
können Sie beim Hersteller des Wärmeerzeugers erfragen. Bei Verwen-
dung von freigegebenen Zusatzmitteln folgende Herstellerangaben be-
achten und einhalten:
• Vom Hersteller geforderte Konzentrationsbereiche
• Regelmäßige Überprüfungen
• Gegebenenfalls erforderliche Korrekturmaßnahmen
Heizwasserzusätze
Heizwasserzusätze, z. B. Korrosionsschutzmittel, sind nur bei ständigem
Sauerstoffeintrag erforderlich, der durch andere Maßnahmen nicht ver-
hindert werden kann. Informieren Sie sich vor der Verwendung beim
Hersteller des Heizwasserzusatzes über die Eignung für den Wärmeer-
zeuger und alle anderen Werkstoffe in der Heizungsanlage.
Dichtmittel im Heizwasser können zu Ablagerungen im Wärmeblock füh-
ren. Wir raten daher von deren Verwendung ab.
16.5
Wasserhärte
▶ Heizungsanlage ausschließlich mit sauberem Leitungswasser aus der
öffentlichen Trinkwasserversorgung füllen.
Um den Wärmeerzeuger über die gesamte Lebensdauer vor Kalkschä-
den zu schützen und einen störungsfreien Betrieb zu gewährleisten,
muss die Gesamtmenge an Härtebildnern im Füll- und Ergänzungswas-
ser des Heizungskreislaufs begrenzt werden.
Die nachfolgend gemachten Angaben zu unseren Wärmeerzeugern ba-
sieren auf langjährigen Erfahrungen und Lebensdaueruntersuchungen
und legen die maximale Füll- und Ergänzungswassermengen in Abhän-
gigkeit von Leistung und Wasserhärte fest.
Damit wird die Erfüllung von örtlichen Vorschriften (z. B. VDI 2035 für
Deutschland) – Vermeidung von Schäden durch Steinbildung – sicher-
gestellt.
16.6
Prüfung der maximalen Füllwassermengen in Abhän-
gigkeit der Wasserbeschaffenheit
Wenn die Menge an Füll- und Ergänzungswasser die ermittelte Wasser-
menge V
überschreitet, können Schäden am Wärmeerzeuger auftre-
max
ten.
Wenn in einem Wärmeerzeuger durch Nichtbeachtung der Anforder-
ungen schädliche Ablagerungen entstanden sind, ist eine Einschränkung
der Lebensdauer damit in den meisten Fällen bereits eingetreten. Die
Entfernung der Beläge kann eine Option zur Wiederherstellung der Be-
triebstauglichkeit sein. Die Entfernung der Kalkbeläge muss durch einen
zugelassenen Fachbetrieb ausgeführt werden.
Zur Prüfung der zugelassenen Wassermengen in Abhängigkeit der Füll-
wasserqualität (Wasserbeschaffenheit) dienen die nachfolgenden Be-
rechnungsgrundlagen oder alternativ das Ablesen aus den Diagrammen.
Bei unbekanntem Anlagenvolumen kann generell mit vollentsalztem
Wasser gefüllt werden.
52

16.6.1 Berechnungsgrundlagen

Ab 600 kW generell nur aufbereitetes Füll- und Ergänzungswasser ver-
wenden. Damit werden auch örtliche Vorschriften (z. B. VDI2035 für
Deutschland sowie EN 12828) erfüllt.
Abhängig von der Gesamtkesselleistung und dem daraus resultierenden
Wasservolumen einer Heizungsanlage werden Anforderungen an das
Füll- und Ergänzungswasser gestellt. Die Berechnung der maximal ohne
Behandlung einzufüllenden Wassermenge für Wärmeerzeuger aus Ei-
senwerkstoffen (Grauguss und unlegierte Stähle) bis 600 kW erfolgt wie
nachfolgend beschrieben:
Berechnungsgrößen:
V
0 0626
=
max
F. 1
Berechnungsgrößen
V
Maximal einzufüllendes Füll- und Ergänzungswasser über die
max
gesamte Lebensdauer des Heizkessels in m
Q
Nennwärmeleistung in kW (< 600 kW)
Ca(HCO
)
Konzentration an Calcium-Hydrogencarbonat in mol/m
3
2
oder Härte °fH/10
Auskunft über die Konzentration an Calcium-Hydrogencarbonat
(Ca (HCO
)
) des Leitungswassers geben die Wasserversorgungsunter-
3
2
nehmen. Wenn diese Angabe in der Wasseranalyse nicht enthalten ist,
kann die Konzentration an Calcium-Hydrogencarbonat aus Karbonat-
härte und Calciumhärte wie folgt errechnet werden.
Beispiel (für Wasserhärte in °dH):
Berechnung der maximal zulässigen Füll- und Ergänzungswassermenge
V
für eine Heizungsanlage mit einer Gesamtkesselleistung von
max
150 kW.
Angabe der Analysenwerte für Karbonathärte und Calciumhärte in der
Maßeinheit ppm.
Karbonathärte: 10,7 °dH
Calciumhärte: 8,9 °dH
Aus der Karbonhärte errechnet sich:
10,7 dH 0,179
Ca(HCO
)
=
3
2
Aus der Calciumhärte errechnet sich:
8 9 dH
Ca(HCO
)
=
3
2
Der niedrigere der beiden errechneten Werte aus Calcium- und Karbo-
nathärte ist maßgeblich für die Berechnung der maximal zulässigen Was-
sermenge V
.
max
150
V
0,0626
------------
=
max
1,59
Beispiel (für Wasserhärte in °f):
Berechnung der maximal zulässigen Füll- und Ergänzungswassermenge
V
für eine Heizungsanlage mit einer Gesamtkesselleistung von
max
150 kW.
Angabe der Analysenwerte für Karbonathärte und Calciumhärte in der
Maßeinheit ppm.
Karbonathärte: 19,3 °f
Calciumhärte: 16 °f
Olio Condens 7000F – 6720887163 (2018/09)
Q
(kW)
----------------------------------- -
---------------------------
Ca(HCO
) 2
3
(mol/m
)
3
3
1,91 mol/m
=
0,179
1 59 mol/m
=
(kW)
3
5,9 m
---------------------------
=
3
(mol/m
)
3
3
3

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