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Verbrennungsluftleitungen - Schmid Lina W Montageanleitung

Kesselgerät
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Gegebenenfalls muss für eine zusätzliche Frischluftzu-
fuhr gesorgt werden, z.B. durch:
Einbau einer Frischluftklappe in der Nähe des Kessel-
gerätes
Verlegung einer Verbrennungsluftleitung nach außen
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oder in einen gut belüfteten Raum (ausgenommen Hei-
zungskeller)
Insbesondere muss sichergestellt bleiben, dass notwen-
dige Verbrennungsluftleitungen während des Betriebes
der Feuerstätte offen sind.
Die Feuerungsverordnungen der Länder fordern für
den sicheren Betrieb von Feuerstätten ein Raumvolu-
men von zumindest 4 m³/kW Nennleistung.
Dunstabzugshauben, die zusammen mit Feuerstätten
im selben Raum oder Raumluftverbund installiert sind,
können die Funktion des Ofens negativ beeinträchtigen
(bis hin zum Rauchaustritt in den Wohnraum, trotz ge-
schlossener Feuerraumtür) und dürfen somit keinesfalls
gleichzeitig mit dem Ofen betrieben werden.
Punkt 9 Abb. 2
1 = Kesselgerät
2 = Verbrennungsluftleitung
3 = Frischluftklappe. Die Stellung auf / zu
muss am Bedienungshebel erkennbar sein!
Ausreichende Verbrennungsluftversorgung liegt vor,
wenn dem Aufstellraum bei einem Unterdruck gegen-
über dem Freien von nicht mehr als 4 Pa auf natürliche
Weise oder durch technische Maßnahmen eine stündliche
Verbrennungsluftmenge von 12,5 m³/(kg/h) Brennstoff-
durchsatz bei festen Brennstoffen zugeführt wird.
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Wie die ausreichende Verbrennungsluftversorgung
verwirklicht werden kann, lässt sich zum Beispiel
dem Muster einer Feuerungsverordnung entnehmen.
Die Muster sind in den Mitteilungen des Deutschen
Instituts für Bautechnik veröffentlicht.

10. Verbrennungsluftleitungen

Für die brandschutztechnischen Anforderungen an die
Verbrennungsluftleitungen sind die Vorschriften der je-
weiligen Landesbauordnung maßgebend.
Verbrennungsluftleitungen in Gebäuden mit mehr
als zwei Vollgeschossen und Verbrennungsluftleitun-
gen, die Brandwände überbrücken, sind so herzustellen,
dass Feuer und die Abgase nicht in andere Geschosse
oder Brandabschnitte übertragen werden können.
Wird die Verbrennungsluftleitung aus dem Gebäude
geführt, ist eine Absperrvorrichtung vorzusehen. Die
Stellung der Absperrvorrichtung muss gut erkennbar sein.
Die Verbrennungsluftöffnung ist möglichst auf der
Druckseite (dem Wind zugewandt) des Gebäudes anzu-
ordnen.
Befinden sich andere Feuerstätten in den Aufstell-
räumen oder in Räumen, die mit Aufstellräumen in
Verbindung stehen, müssen besondere Sicherheitsein-
richtungen die vollständige Offenstellung der Absperr-
vorrichtung sicherstellen, solange die Absperrvorrich-
tung nach Abschnitt B oder die Feuerraumöffnung durch
Feuerraumtüren, Jalousien oder dergleichen nicht voll-
ständig geschlossen ist.
Dämmung: Um Kondensation von Raumluftfeuchtig-
keit zu verhindern, müssen zugängliche Luftleitungen
ausreichend gedämmt werden. Die Oberflächentempe-
ratur der Wärmedämmung muss immer über dem Tau-
punkt der Umgebungsluft liegen.
Vereinfacht gelten folgende Randbedingungen:
- Außentemperatur: - 15°C (gem. DIN EN 13384-1,
Abschnitt 5.7.1.3 Umgebungslufttemperatur)
- Dämmstoff der WLG 040
- rel. Raumluftfeuchte < 60 %,
Raum beheizt oder ungeheizt -> min. 25 mm
- rel. Raumluftfeuchte > 60 %,
Raum beheizt oder ungeheizt -> min. 25 mm.
Die Dämmung darf den Zugang zu den Prüf- und Reini-
gungsöffnungen nicht beeinträchtigen.

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Diese Anleitung auch für:

Ekko w

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