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Gewährleistung - Schmid Lina W Montageanleitung

Kesselgerät
Inhaltsverzeichnis

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5. Gewährleistung
Die Gewährleistung regelt sich bei Liefergeschäften
nach § 477 BGB, bei Werkverträgen (Montagen) nach
§ 13 VOB/B und erstreckt sich nur auf Material- und
Herstellerfehler. Schäden, die durch unsachgemäße Be-
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handlung oder Nichtbeachten der Betriebs- und Installa-
tionsanleitung entstehen, sind von der Gewährleistung
ausgeschlossen.
Weitere Haftung und Kosten werden nicht übernommen.
Werden Veränderungen vorgenommen, ohne dass der
Hersteller dazu die Genehmigung erteilt hat, erlischt jeg-
licher Anspruch.
6. Aufstellung und
Verbrennungsluftversorgung
Kesselgeräte dürfen aufgestellt werden:
Nur in Räumen und an Stellen, bei denen nach Lage,
baulichen Umständen und Nutzungsart Gefahren nicht
entstehen. Insbesondere muss den Aufstellungsräumen
genügend Verbrennungsluft zuströmen.
Die Grundfläche des Aufstellraumes muss so gestaltet
und so groß sein, dass das Kesselgerät ordnungsgemäß
betrieben werden kann.
Kesselgeräte dürfen nicht aufgestellt werden:
in Treppenhäusern, außer in Wohngebäuden mit nicht
mehr als zwei Wohnungen,
in allgemein zugänglichen Fluren,
oder in Räumen, in denen leicht entzündliche oder ex-
plosionsfähige Stoffe oder Gemische in solcher Menge
verarbeitet, gelagert oder hergestellt werden, dass durch
die Entzündung oder Explosion Gefahren entstehen.
in Räumen oder Wohnungen, die durch Lüftungsan-
lagen oder Warmluftheizungen mit Hilfe von Ventilatoren
entlüftet werden. Es sei denn, die gefahrlose Funktion
des Kesselgeräts ist sichergestellt.
Der Betrieb von Kesselgeräten wird nicht gefährdet,
wenn
die Anlagen nur Luft innerhalb eines Raumes
umwälzen,
die Anlagen Sicherheitseinrichtungen haben, die Un-
terdruck im Aufstellraum selbsttätig und zuverlässig ver-
hindern, oder
die für die Kesselgeräte erforderlichen Verbren-
nungsluftvolumenströme und die Volumenströme der
Entlüftungsanlagen, trotz Verstellung oder Entfernung
leicht zugänglicher Regeleinrichtungen von Entlüftungs-
anlagen, insgesamt keinen größeren Unterdruck in den
Aufstellräumen des Kesselgerätes und den Räumen des
Lüftungsverbundes als 0,04 mbar bedingen.
7. Schornstein
Jede Kaminanlage mit einer selbstschließenden Tür
(A1) benötigt keinen eigenen Schornstein. Es können bis
zu drei Anlagen an einen Schornstein angeschlossen
werden, sofern die Querschnittsgröße ausreicht.
Die Einbeziehung des zuständigen Bezirkschornstein-
fegermeisters ist in jedem Fall nötig.
Die wirksame Schornsteinhöhe ist gerechnet von der
Oberkante der Feuerraumöffnung bis zur Schornstein-
mündung über dem Dach (Punkt 7 Abb. 1). Die einwand-
freie Funktion des Kesselgerätes ist hauptsächlich von
der wirksamen Schornsteinhöhe und vom Querschnitt
des Schornsteins abhängig.
Punkt 7 Abb. 1

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Diese Anleitung auch für:

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