Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Schmid Lina W Montageanleitung Seite 12

Kesselgerät
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Abstand nach vorne: H + 300, jedoch mind. 500 mm
Abstand seitlich:
„H" = Oberkante fertiger Fußboden bis Unterkante
Feuerraumöffnung (Punkt 15.1 Abb.2).
Beträgt das Maß „H" z. B. 380 mm, so ergeben sich
12
die Maße:
Nach vorne
zur Seite
gemessen ab Vorderkante Feuerraumtür.
Wird ein Stehrost von H = mind. 100 mm fest einge-
baut, so genügen die vorgenannten Mindestabstän-
de vom Stehrost gemessen.
15.2
Bauteile aus brennbaren Baustoffen oder
brennbaren Bestandteilen sowie Einbaumöbel inner-
halb des Strahlungsbereiches der offenen Kamine:
mind. 800 mm
Punkt 15.2 Abb. 1
1 = Kesselgerät
2 = Decke, nicht brennbar
3 = z.B. Möbelstück
Von der Feuerraumöffnung müssen nach vorn, nach
oben und nach den Seiten mindestens 800 mm Abstand
zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen oder brennba-
ren Bestandteilen sowie zu Einbaumöbeln eingehalten
werden; bei Anordnung eines auf beiden Seiten belüfte-
ten Strahlungsschutzes genügt ein Abstand von 400 mm.
Dabei muss der belüftete Abstand des Strahlungsschut-
zes mindestens 20 mm betragen
(Punkt 15.2 Abb. 1).
H + 200 , jedoch mind. 300 mm
380 + 300 = 680 mm und
380 + 200 = 580 mm
1
mind. 50 mm
mind. 400 mm
2
3
15.3
Bauteile aus brennbaren Baustoffen oder
brennbaren Bestandteilen und Einbaumöbel außer-
halb des Strahlungsbereiches der Kesselgeräte:
Von den freien Außenflächen der Verkleidung zum
Aufstellraum des Kesselgerätes müssen mindestens
50 mm Abstand zu brennbaren Baustoffen (Punkt 15.2
Abb. 1) oder brennbaren Bestandteilen und zu Einbau-
möbeln eingehalten werden.
Der Zwischenraum muss der Luftströmung so offen-
stehen, dass kein Wärmestau entstehen kann.
Bauteile, die nur kleine Flächen der Verkleidung des
Kesselgerätes verdecken, wie Fußböden, stumpf an-
stoßende Wandverkleidungen und Dämmschichten auf
Decken und Wänden, dürfen ohne Abstand an die Ver-
kleidung herangeführt werden.
Breitere, streifenförmige Bauteile aus brennbaren Bau-
stoffen, wie Zierbalken (Punkt 15 Abb. 3), sind vor der
Verkleidung des Kesselgerätes im Abstand von 10 mm
zulässig, wenn die Bauteile nicht Bestandteile des Ge-
bäudes sind und die Zwischenräume der Luftströmung
so offenstehen, dass kein Wärmestau entstehen kann.
Die Austrittsstellen für die Zuluft sind so anzuordnen,
dass sich innerhalb eines seitlichen Abstandes von
300 mm bis zu einer Höhe von 500 mm über den Aus-
trittsstellen keine Bauteile mit brennbaren Baustoffen,
3
keine derartigen Verkleidungen und keine Einbaumöbel
befinden.
15.4
Tragende Bauteile aus Beton oder Stahlbeton:
Innerhalb des Bereichs nach den Abschnitten 7 a, 7 b
3
und 7 c dürfen sich keine tragenden Bauteile aus Beton
mind.
20 mm
oder Stahlbeton befinden (Punkt 15.2 Abb. 1).

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

Ekko w

Inhaltsverzeichnis