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Schmid Lina W Montageanleitung Seite 10

Kesselgerät
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allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen
Instituts für Bautechnik (DIBt) aufweisen.
Sofern die Dämmmaterialien nicht von Wänden, Verklei-
dungen oder angrenzenden Platten allseitig gehalten wer-
den, sind sie im Abstand von etwa 300 mm zu befestigen.
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14. Verkleidung
Die Verkleidung von Kesselgeräten ist zu den Gebäu-
dewänden als Vormauerung aus mineralischen Baustof-
fen, mind. 100 mm stark, auszuführen (Punkt 14 Abb. 1).
Gebäudewände gelten als Verkleidung, wenn sie min-
destens 100 mm stark sind, keine tragenden Stahlbe-
tonwände sind und aus nicht brennbaren Baustoffen be-
stehen (Punkt 14 Abb. 2).
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Punkt 14 Abb. 1
1 = Kesselgerät
2 = Tragende Wand aus Stahlbeton oder Wand aus brennbaren
Baustoffen oder Bauteilen
3 = vorgeschriebene Wärmeschutzmaßnahme: Vormauerung aus
Gasbeton-, Ziegel-, Kalksandstein oder Natursteinen, mindestens
100 mm stark, nur bei zu schützenden Bauteilen
4 = Wärmeschutzmaßnahme (Abschnitt 6 b) z. B. Mineralfaserplatte
nach DIN 4102 Teil 1, obere Anwendungsgrenztemperatur
700° C, mind. 80 mm stark
5 = Schornstein
6 = Wandmuffe
7 = Ersatz der brennbaren Baustoffe durch nicht brennbare,
formbeständige Baustoffe nach
DIN V 18160-1:2006-1 Abs. 6.9.5 und 6.9.6
8 = Luftkanal zur konvektiven Erwärmung
Decken innerhalb der Verkleidung müssen durch min-
destens 80 mm starke Dämmschichten nach Abschnitt
6b geschützt werden (Punkt 14 Abb. 3).
Die Vormauerung muss bis zur Dämmschicht oder
bis zur Verkleidung errichtet werden. Sie muss mind.
200 mm
(Punkt 14 Abb. 3).
Die Verkleidungsschürze darf keine direkte Verbin-
dung mit dem Kesselgerät haben, sie muss selbststän-
dig errichtet werden.
Zwischen dem Kesselgerät und der Verkleidung darf
keine direkte Verbindung bestehen. Es ist eine Deh-
nungsfuge vorzusehen, die z. B. durch ein Dichtungs-
band verschlossen werden sollte.
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Punkt 14 Abb. 2
1 = Kesselgerät
2 = keine tragende Wand aus Stahlbeton, keine Wand aus
3 = Wärmeschutzmaßnahme (Abschnitt 6 b) z. B. Mineralfaserplatte
4 = Schornstein
5 = Wandmuffe
6 = Luftkanal zur konvektiven Erwärmung
Schornsteine innerhalb der Verkleidung sind grund-
sätzlich zu dämmen!
über
das
Verbindungsstück
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brennbaren Baustoffen oder Bauteilen, mind. 100 mm stark
nach DIN 4102 Teil 1, obere Anwendungsgrenztemperatur
700° C, mind. 80 mm stark
hinausragen
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