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Geräteaufstellung - REMKO HTL 150 Bedienungsanleitung

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Geräteaufstellung
Bei Aufstellung der Geräte ist grundsätzlich die Richtli-
nie der Landesbauordnung und Feuerungsanlagenver-
ordnung des jeweiligen Bundesland einzuhalten.
Bei der Festlegung des Aufstellungsortes im Freien und
im Innenbereich sind die Anforderungen abzustimmen
in Bezug auf:
- Brandschutz, betriebliche Gefährdung sowie die
Einhaltung ausreichender Sicherheitsabstände
- Funktion
Raumheizung, freiblasend oder Kanalsystem, Unter-
bzw. Überdruck im Aufstellungsraum
- allgemeine Belange
Wärmebedarf, Nennluftvolumenstrom, Bedarf an
Um- oder Frischluft, Raumtemperatur, Luftvertei-
lung, Platzbedarf
- Abgasführung
- Montage-, Reparatur- und Wartungsmöglichkeiten
- Innenaufstellung
Verhältnis von Raumvolumen zu Nennwärmeleis-
tung, besonders bei natürlich belüfteten Räumen.
Aufstellung
Die Geräte müssen (im Innen- und Außenbereich)
standsicher und auf ebenem, tragfähigem, nicht
brennbarem Untergrund aufgestellt werden.
Bei weichem Untergrund müssen entsprechende
Unterbauten, z.B. Kanthölzer, unter den Transport-
kufen errichtet werden.
Die Geräte sind außerhalb von Verkehrszonen, z. B.
auch von Kranen aufzustellen.
Bei allen Maßnahmen ist auf eine spannungsfreie
und waagerechte Geräteaufstellung zu achten!
Die Geräte müssen so aufgestellt und betrieben
werden, daß Personen durch Abgase und Strah-
lungswärme nicht gefährdet werden und keine Brän-
de entstehen können.
Die Geräte müssen so aufgestellt werden, daß von
ihnen keine Gefahren oder unzumutbare Belästigun-
gen, z. B. Erschütterungen, Schwingungen oder Ge-
räusche ausgehen.
Die Geräte müssen so aufgestellt und montiert wer-
den, daß sie für Reparatur- und Wartungsarbeiten
leicht zugänglich sind.
Bedienungselemente, deren unsachgemäße Betäti-
gung zu gefährlichen Betriebszuständen führen
kann, sind vor unbefugter Betätigung zu schützen.
Die Geräte dürfen nicht in feuer- und explosionsge-
fährdeten Bereichen und Räumen aufgestellt und
betrieben werden.
Die Geräte dürfen in Räumen nur dann aufgestellt
und betrieben werden, wenn den Geräten eine für
die Verbrennung ausreichende Luftmenge zugeführt
und die Abgase über Abgaszüge ins Freie geleitet
werden.
Eine für die Verbrennung ausreichende natürliche
Luftzufuhr ist gegeben, wenn z. B.
der Rauminhalt in m³ mindestens der 10-fachen
Nennwärmebelastung in kW aller im Raum in
Betrieb befindlichen Heizgeräte entspricht und
durch Fenster und Türen ein natürlicher Luftwech-
sel sichergestellt ist.
Eine gute natürliche Be- und Entlüftung ist gegeben,
wenn z. B.
der Rauminhalt in m³ mindestens der 30-fachen
Nennwärmeleistung aller im Raum in Betrieb be-
findlichen Geräte entspricht und durch Fenster
und Türen ein natürlicher Luftwechsel sicher-
gestellt ist.
Abgasführung
Im Freien oder offenen Hallen ist der Betrieb der Geräte
ohne spezielle Abgasführung möglich.
Zur sicheren Abführung der Abgase sollte jedoch 1 m
Abgasrohr mit integrierter Regenhaube (Zubehör) an-
gebracht werden um Personen vor Belästigung zu
schützen und das Eindringen von Niederschlägen in die
Brennkammer zu vermeiden.
Bei Aufstellung im Innenbereich (geschlossene Hallen)
ist eine fachgerechte Abgasführung gemäß den gelten-
den Vorschriften erforderlich.
Brennstoffversorgung
Eine ausreichende Brennstoffversorgung ist bauseits
durch entsprechende zugelassene Sicherheitstanks
vorzunehmen.
Hinweise zur Brennstoffversorgung
Eventuelle zusätzliche Bestimmungen der jeweiligen
Landesbauordnungen sowie die Technischen Regeln
für brennbare Flüssigkeiten „TRBF 210 und 280" sind
unbedingt zu beachten.
Es ist ebenfalls zu beachten, daß der Leitungsquer-
schnitt nach dem gesamten Leitungswiderstand, der
Saughöhe und erhöhter Viskosität bei tieferen Tempe-
raturen ausgelegt wird. Unter Umständen ist ein Ölför-
deraggregat einzusetzen.
Die Saugleitung im Tankboden muß grundsätzlich mit
einem Fußventil versehen sein.
Paraffinbildung bei niedrigen Außentemperaturen.
Um einen möglichst störungsfreien Heizbetrieb sicher-
zustellen muß auch bei niedrigen Außentemperaturen
fließfähiges Heizöl in ausreichender Menge zur Verfü-
gung stehen.
Paraffinbildung kann bereits bei Temperaturen un-
terhalb von 5 °C einsetzen. Zur Vermeidung sind
geeignete Maßnahmen zu treffen (z. B. Tankhei-
zung oder Winterdiesel).

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