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Aufstellung Und Montage; Geräteaufstellung; Heizölanschluss; Abgasanschluss - REMKO CLW 20 Bedienungsanleitung

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Aufstellung und
Montage
Geräteaufstellung
Bei Aufstellung der Geräte sind die für das jeweilige
Bundesland geltenden Bestimmungen und Verordnun-
gen zu beachten.
Die Geräte sind nicht geeignet für die Verwendung von
ansaug- oder ausblasseitigem Zubehör sowie für den
Einsatz als Zuluftgeräte.
– Die Geräte sind standsicher aufzustellen
– Die Zufuhr der Verbrennungsluft ist sicherzustellen
– Auf freien Luftansaug und Ausblas achten
– Über- oder Unterdruck im Aufstellraum vermeiden
Elektroinstallation
Der elektrische Geräteanschluss ist durch autorisiertes
Fachpersonal nach den geltenden Bestimmungen unter
Beachtung der örtlichen Vorschriften auszuführen.
Der Raumthermostat (Zubehör) ist an einer für die
Temperaturregelung günstigen Stelle anzubringen. Der
Thermostatfühler darf nicht unmittelbar einem beson-
ders kalten oder warmen Luftstrom ausgesetzt sein.
Bei der Installation einer automatischen Tag-/ Nacht
Temperaturregelung (Zubehör) ist wie zuvor beschrie-
ben zu verfahren.
Der Anschluss der Tag-/Nacht Temperaturregelung
oder des Raumthermostaten kann an die serienmäßig
vorhandene Thermostatsteckdose am Schaltkasten
des Gerätes erfolgen.
Hierzu den vorhandenen Brückenste-
1
cker abziehen und den Thermostat-
stecker (2) mit der Thermostatsteck-
dose (1) am Schaltkasten verbinden.
Bei Verwendung von Regelgeräten
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ohne einen serienmäßigen Thermos-
tatstecker ist dieser als Zubehör
(EDV-Nr. 1101020) erhältlich.
Heizölanschluss
Eine ausreichende Brennstoffversorgung ist sicherzu-
stellen.
Die Installation der Heizölversorgung ist durch autori-
siertes Fachpersonal unter Beachtung der DIN 4755 für
ölbefeuerte Warmlufterzeuger auszuführen.
Es ist besonders darauf zu achten, dass der Leitungs-
querschnitt nach dem gesamten Leitungswiderstand,
der Saughöhe und erhöhter Viskosität bei tieferen Tem-
peraturen festgelegt wird. Erforderlichenfalls ist ein Öl-
förderaggregat einzusetzen.
Die Geräte werden ausschließlich industriell und gewerblich verwendet.
Sie sind nicht bestimmt für die Beheizung von Wohnräumen oder dergleichen.
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Die Saugleitung im Tankboden ist grundsätzlich
mit einem Fußventil zu versehen.
Achtung !
Auch bei niedrigen Außentemperaturen muss fließfähi-
ges Heizöl in ausreichender Menge zur Verfügung ste-
hen. Paraffinbildung kann bereits ab 5 ° C einsetzen .
Zur Vermeidung sind entsprechende Maßnahmen zu
treffen.

Abgasanschluss

Eine ordnungsgemäße Abgasführung ist sicherzustel-
len. Die Geräte sind generell an Schornsteine anzu-
schließen.
Wenn das Dach zugleich die Decke des Aufstellungs-
raumes bildet, kann der Schornstein aus Stahlblech be-
stehen. Jede Feuerstätte muss einen eigenen Schorn-
stein haben, die Zusammenfassung von Stahlblech-
schornsteinen ist unzulässig.
In Dachkonstruktionen ist der Schornstein durch eine
Rohrhülse zu führen, um eine freie Ausdehnung des
Schornsteines bei Erwärmung zu ermöglichen.
Schornsteine sind bauliche Anlagen in oder an Gebäu-
den, die ausschließlich dazu bestimmt sind, Abgase
von Feuerstätten über Dach abzuführen.
Die Errichtung von Schornsteinen ist in
jedem Falle genehmigungspflichtig.
Für die Planung und Errichtung von Schornsteinen sind
von besonderer Bedeutung:
– Die jeweilige Feuerungsanlagenverordnung (Feu-Vo)
– Die jeweilige Landesbauordnung
– DIN 18160 Teil 1, Hausschornsteine
– DIN 4705 Teil 1 und 2, Schornsteinabmessungen
– DIN 1056, Massivschornsteine
– Technische Regeln für Gasinstallation DVGW-TRGI
Die Schornsteinabmessungen müssen der Geräteleis-
tung angepasst sein.
Die Schornsteine können gemauert oder aus Metall
(einwandig oder doppelwandig) sein.
Der Geräteanschluss muss dicht ausgeführt und gegen
unbeabsichtigtes Lösen gesichert sein (Niet / Schraube).
Es ist vorzugsweise eine möglichst kurze horizontale
Abgasführung vorzusehen (Steigung 2 % = 2 cm/m).
Die doppelwandigen REMKO Edelstahl-Schornstein-
systeme sind vom Institut für Bautechnik allgemein
bauaufsichtlich nach DIN 18160 Teil 1 zugelassen.
Stahlblechschornsteine für verminderte Anforderungen
müssen auf dem Wege der Ausnahmegenehmigung
(Bauantrag) genehmigt werden. Hierbei ist keine Bau-
musterprüfung erforderlich.
Die Schornsteininstallation/Montage muss fachge-
recht nach den jeweils geltenden Vorschriften aus-
geführt werden.

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