Umgebungsbedingungen
Betrieb
Bei Lagerung
Maximale Höhe
Betrieb
Bei Lagerung
Herabstufung der Betriebstemperatur
Bis zu 35 °C (95 °F)
35 °C bis 40 °C (95 °F bis 104 °F)
40 °C bis 45 °C (104 °F bis 113 °F)
Partikelverschmutzung
ANMERKUNG: Dieser Abschnitt definiert die Grenzwerte zur Verhinderung von Schäden an IT-
Geräten und/oder Fehlern durch Partikel- und gasförmige Verschmutzung. Falls festgestellt wird,
dass Grenzwerte für Partikel- und gasförmige Verschmutzung über den unten angegebenen
Grenzwerten liegen und die Ursache für die Schäden und/oder Fehler an Ihrem Gerät darstellen, ist
es ggf. erforderlich, die Schäden und/oder Fehler verursachenden Umgebungsbedingungen zu
beseitigen. Die Beseitigung von Umgebungsbedingungen ist die Verantwortung des Kunden.
Luftfilterung
ANMERKUNG: Gilt ausschließlich für
Rechenzentrumumgebungen.
Luftfilterungsanforderungen beziehen sich
nicht auf IT-Geräte, die für die Verwendung
außerhalb eines Rechenzentrums, z.B. in
einem Büro oder in einer Werkhalle,
konzipiert sind.
Leitfähiger Staub
ANMERKUNG: Bezieht sich auf
Rechenzentrum- sowie Nicht-
Rechenzentrum-Umgebungen.
Korrosiver Staub
Sechs nacheinander ausgeführte Stöße mit 40 G
von bis zu 2,3 ms Dauer in positiver und negativer
X-, Y- und Z-Richtung.
Sechs nacheinander ausgeführte Stöße mit 71 g
von bis zu 2 ms Dauer in positiver und negativer
X-, Y- und Z-Richtung (ein Stoß auf jeder Seite
des Systems)
3048 m (10.000 ft).
12.000 m ( 39.370 ft).
Maximale Temperatur verringert sich um 1 °C/300
m (1 °F/547 Fuß) oberhalb von 950 m (3.117 Fuß).
Maximale Temperatur verringert sich um 1 °C/
175 m (1 °F/319 Fuß) oberhalb von 950 m
(3.117 Fuß).
Maximale Temperatur verringert sich um 1 °C/
125 m (1 °F/228 Fuß) oberhalb von 950 m
(3.117 Fuß).
Rechenzentrum-Luftfilterung gemäß ISO Klasse 8
pro ISO 14644-1 mit einer oberen
Konfidenzgrenze von 95 %.
ANMERKUNG: Die ins Rechenzentrum
eintretende Luft muss über MERV11- oder
MERV13-Filterung verfügen.
Luft muss frei von leitfähigem Staub, Zinknadeln
oder anderen leitfähigen Partikeln sein.
•
Luft muss frei von korrosivem Staub sein
•
Der in der Luft vorhandene Reststaub muss
über einen Deliqueszenzpunkt von
167