•
Altes, verbrauchtes Equipment sollte im Geschäft, wo das neue Gerät gekauft wird,
zurückgelassen werden. Jedes Geschäft ist dazu rechtlich verpflichtet, das alte Gerät
kostenlos entgegenzunehmen, soweit ein neues Gerät derselben Art und in derselben Menge
gekauft wird. Der Käufer ist lediglich dazu verpflichtet, das alte Gerät auf eigene Kosten zum
Geschäft zu bringen.
•
Das alte Gerät kann zu einem entsprechenden Sammelpunkt gebracht werden.
Informationen über die sich in Ihrer unmittelbarer Umgebung befindenden Punkte finden Sie
auf der Internetseite oder Informationstafel Ihrer Gemeinde, sowie der Seite www.electro-
system.pl
•
Elektrische und elektronische Geräte können auch an Servicestellen zurückgelassen
werden. Sollte eine Reparatur wirtschaftlich nicht nachvollziehbar oder technisch unmöglich
sein, ist der Servicedienst dazu verpflichtet, das Gerät kostenlos entgegenzunehmen.
•
Sie können verbrauchte Geräte auch bequem von Zuhause aus übergeben. Sollten Sie keine
Zeit oder keine Möglichkeit haben, Ihr Gerät zum entsprechenden Sammelpunkt zu bringen,
können Sie sich diesbezüglich an eine spezialisierte Dienstleistungsfirma wenden und die
Abholung arrangieren.
Achtung! Verbrauchte Geräte dürfen nicht zusammen mit anderen Abfällen entsorgt werden.
Dafür drohen hohe Geldstrafen.
Das am Gerät angebrachte oder in den Geräteunterlagen auftretende Symbol
bedeutet, dass nach dem Ablauf der Nutzungsdauer das Gerät nicht in den
Hausabfall gehört. Aus diesem Grund muss es an einen Ort gebracht werden, wo es
vorschriftsmäßig deponiert oder wiederverwertet wird.
W0003390WZ
Unter Haftung des Verkäufers versteht man die Garantie- und Gewährleistungshaftung.
13. GARANTIE
Die Schäden, die infolge von Verkalkung entstanden sind, unterliegen keiner Garantie.
Ein Austausch der Heizplatte, die infolge unkorrekter Bedienung gegossen wurde und hat aus diesem Grund
die Sprünge bekommen, unterliegt keiner Garantie.
Keinem Garantiewechsel unterliegen folgende Elemente: Glühbirnen, Gummielemente, die durch
Kesselstein beschädigten Heizelemente, Schrauben und Elemente, die naturgemäß abgenutzt werden z.B.:
Brenner, Gummidichtungen, jegliche mechanisch beschädigten Elemente und die Bauelemente, die infolge
unsachgemäßen Handhabung beschädigt wurden.
Selbstreparatur und Beseitigung der Garantieplombe haben den Verlust der Garantie zur Folge.
11