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Wählberechtigung - DETEWE varix SD 38 Gebrauchsanleitung

Isdn komfort-telefon am kommunikations-system varix content 840
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Für jedes Telefon wird die Wahl auf den externen Leitungen über Wählberechtigungen gere-
gelt. Damit wird festgelegt, wie „weit" Sie mit Ihrem Telefon telefonieren können. Ihr Telefon
kann vom Service für eine der folgenden Grundberechtigungen freigegeben sein.
• Auslandsberechtigung (eingeschränkt oder uneingeschränkt)
Sie können im Inland uneingeschränkt telefonieren. Auslandsgespräche sind ebenfalls
uneingeschränkt möglich oder auf bestimmte Rufnummern begrenzt.
• Inlandsberechtigt (eingeschränkt oder uneingeschränkt)
Sie können im Inland uneingeschränkt telefonieren oder nur bestimmte Rufnummern
wählen.
• Nahbereichsberechtigt
Sie können im Ortsnetz und in die Randgebiete wählen.
• Ortsberechtigt
Sie können nur Rufnummern wählen, die im Ortsbereich liegen.
• Halbamtsberechtigt (Eingeschränkte Wahl)
Sie können externe Anrufe entgegennehmen. Sie selbst können jedoch nicht nach draus-
sen wählen (außer bei Zuteilung einer externen Leitung durch den Vermittlungsplatz).
• Nichtamtsberechtigt
Sie können nur innerhalb Ihrer Telefon-Anlage telefonieren.
Zum Schutz gegen unbefugte Benutzung Ihres Telefons, kann die Berechtigung von der Zen-
trale z.B. im „Nachtbetrieb" automatisch in die Stufe „Eingeschränkte Wahl" heruntergeschal-
tet werden. Sie selbst haben (sofern dazu freigegeben) ebenfals diese Möglichkeit (siehe
Seite 6).
Allgemeines
Wähl-
berechtigung *
5

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