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Aufstellungshinweise / Wartungshinweise - Wolf CGW-11/100 Betriebsanleitung

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Aufstellung/Änderungen
Wasserhärte
Korrosionsschutz
Pflege
Wartung
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Aufstellungshinweise /
Wartungshinweise
- Die Aufstellung sowie Änderungen an Ihrem Gasbrennwertgerät dürfen nur durch
einen zugelassenen Fachbetrieb vorgenommen werden, denn nur der Fachmann
verfügt über die erforderlichen Kenntnisse.
- Abgasführende Teile dürfen nicht verändert werden.
- Bei raumluftabhängigem Betrieb dürfen Be- und Entlüftungsöffnungen in Türen
und Wänden nicht verschlossen oder verkleinert werden und das Gasbrenn-
wertgerät nur in Betrieb genommen werden, wenn die Abgasleitung vollständig
montiert ist.
- Bei raumluftunabhängigem Betrieb darf das Gasbrennwertgerät nur in Betrieb
genommen werden, wenn die Luft-/Abgasführung vollständig montiert ist und
die Windschutzeinrichtung nicht abgedeckt ist.
- Gasbrennwertgeräte dürfen nur in frostgeschützten Räumen installiert werden.
- Bei Außentemperaturen unter dem Gefrierpunkt, Gasbrennwertgerät nicht vom Netz
trennen, sonst besteht Einfriergefahr!
- Ablaufleitung und Sicherheitsventil dürfen nicht verändert werden.
Achtung - bei Nichtbeachtung besteht Brandgefahr sowie die Gefahr
der Zerstörung, Vergiftung und Explosion!
Explosive und leichtentflammbare Stoffe, z.B. Benzin, Verdünnung,
Farben, Papier usw., dürfen nicht im Aufstellungsraum verwendet und
gelagert werden!
Die einstellbare Speicherwassertemperatur kann über 60°C betragen.
Bei kurzzeitigem Betrieb über 60°C ist dieser zu beaufsichtigen, um
den Verbrühungsschutz zu gewährleisten. Für dauerhaften Betrieb sind
entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die eine Zapftemperatur über
60°C ausschließen, z.B. Thermostatventil.
Zum Schutz gegen Verkalkung darf ab einer Gesamthärte von 15°dH (2,5 mol/
m³) die Warmwassertemperatur auf maximal 50°C eingestellt werden. Dies ent-
spricht ohne Zubehörregler einer Warmwasser-Drehknopf-Stellung von maximal
6. Ab einer Gesamthärte von mehr als 20°dH ist zur Trinkwassererwärmung der
Einsatz einer Wasseraufbereitung in der Kaltwasserzuleitung zur Verlängerung
der Wartungsintervalle in jedem Fall erforderlich.
Auch bei einer Wasserhärte kleiner als 20°dH kann örtlich ein erhöhtes Verkalkungsrisiko vor-
liegen und eine Enthärtungsmaßnahme erforderlich machen. Bei Nichtbeachtung kann dies
zu vorzeitigem Verkalken des Gerätes und zu eingeschränktem Warmwasserkomfort führen.
Es sind immer die örtlichen Gegebenheiten vom zuständigen Fachhandwerker zu prüfen.
Sprays, Lösungsmittel, chlorhaltige Reinigungs- und Waschmittel, Farben, Lacke, Kleb-
stoffe, Streusalz usw. dürfen an dem Gasbrennwertgerät und dessen Umgebung nicht
verwendet (Reinigen, Aufbringen usw.) oder gelagert werden. Diese Stoffe können unter
ungünstigen Umständen zur Korrosion des Gasbrennwertgerätes und der Abgasanla-
ge führen. Kanalentlüftungen über Dach können ebenfalls korrosive Ausdünstungen
enthalten, die das Gasbrennwertgerät nicht ansaugen darf.
Achtung - bei Nichtbeachtung besteht Gefahr von Gasaustritt und damit
Brandgefahr sowie die Gefahr der Zerstörung, Vergiftung und Explosion!
Verkleidung nur mit einem feuchten Tuch und mildem chlorfreiem Reiniger reinigen.
Abschließend sofort trocknen.
Bauteile in und unmittelbar an dem Gasbrennwertgerät dürfen nur durch den Fachmann
gereinigt werden.
Achtung - nur der Fachmann verfügt über die erforderlichen Kennt-
nisse!
- Gemäß §10(3) ENEV hat der Betreiber die Pflicht, die Anlage regelmäßig warten
zu lassen, um eine zuverlässige und sichere Funktion des Gasbrennwertgerätes zu
gewährleisten.
- Eine Wartung des Gasbrennwertgerät ist jährlich erforderlich.
- Die Wartung ist in der Montage- bzw. Wartungsanleitung ausführlich beschrieben.
- Vor jeder Wartungsarbeit das Gasbrennwertgerät spannungsfrei machen.
- Nach einer Wartung ist vor Inbetriebnahme des Gasbrennwertgerätes die ordnungsge-
mäße Montage aller Bauteile die für die Wartung demontiert wurden, zu kontrollieren.
- Wir empfehlen den Abschluss eines Wartungsvertrages mit einem zugelassenem
Fachbetrieb.
Frontverkleidung nach Wartung wieder dicht schließen und verschrau-
ben. Bei schadhaftem Abgassystem kann Vergiftungsgefahr durch
Kohlenmonoxid bestehen!
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Cgw-24/140Cgw-20-120Cgi-20/120