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Aufstellungshinweise / Wartungshinweise - Wolf CGB-11 Betriebsanleitung

Gas-brennwerttherme
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Aufstellung/Änderungen
Korrosionsschutz
Pflege
Wartung
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Aufstellungshinweise /
Wartungshinweise
- Die Aufstellung sowie Änderungen an Ihrer Brennwerttherme dürfen nur durch einen
zugelassenen Fachbetrieb vorgenommen werden, denn nur der Fachmann verfügt
über die erforderlichen Kenntnisse.
- Abgasführende Teile dürfen nicht verändert werden.
- Bei raumluftabhängigem Betrieb dürfen Be- und Entlüftungsöffnungen in Türen
und Wänden nicht verschlossen oder verkleinert werden und die Therme nur in
Betrieb genommen werden, wenn die Abgasleitung vollständig montiert ist.
- Bei raumluftunabhängigem Betrieb darf die Therme nur in Betrieb genommen
werden, wenn die Luft-/Abgasführung vollständig montiert ist und die Wind-
schutzeinrichtung nicht abgedeckt ist.
- Gas-Brennwertthermen dürfen nur in frostgeschützten Räumen installiert werden.
- Bei Außentemperaturen unter dem Gefrierpunkt, Brennwerttherme nicht vom Netz
trennen, sonst besteht Einfriergefahr!
- Ablaufleitung und Sicherheitsventil dürfen nicht verändert werden.
Achtung - bei Nichtbeachtung besteht Brandgefahr sowie die Gefahr
der Zerstörung, Vergiftung und Explosion!
Explosive und leichtentflammbare Stoffe, z.B. Benzin, Verdünnung,
Farben, Papier usw., dürfen nicht im Aufstellungsraum verwendet und
gelagert werden!
Sprays, Lösungsmittel, chlorhaltige Reinigungs- und Waschmittel, Farben, Lacke, Kleb-
stoffe, Streusalz usw. dürfen an der Gasbrennwert-Zentrale und dessen Umgebung nicht
verwendet (Reinigen, Aufbringen usw.) oder gelagert werden. Diese Stoffe können unter
ungünstigen Umständen zur Korrosion der Gastherme und der Abgasanlage führen.
Kanalentlüftungen über Dach können ebenfalls korrosive Ausdünstungen enthalten.
Achtung - bei Nichtbeachtung besteht Gefahr von Gasaustritt und damit
Brandgefahr sowie die Gefahr der Zerstörung, Vergiftung und Explosion!
Verkleidung mit einem feuchten Tuch und mildem Reiniger (ohne Chlor) reinigen.
Abschließend sofort trocknen.
Bauteile in und unmittelbar an der Gasbrennwert-Zentrale dürfen nur durch den Fach-
mann gereinigt werden.
Achtung - nur der Fachmann verfügt über die erforderlichen Kennt-
nisse!
- Gemäß §10(3) ENEV hat der Betreiber die Pflicht, die Anlage regelmäßig warten
zu lassen, um eine zuverlässige und sichere Funktion der Gas-Brennwerttherme zu
gewährleisten.
- Eine Wartung der Gas-Brennwerttherme ist jährlich erforderlich.
- Die Wartung ist in der Montage- bzw. Wartungsanleitung ausführlich beschrieben.
- Vor jeder Wartungsarbeit Therme spannungsfrei machen.
- Nach einer Wartung ist vor Inbetriebnahme der Brennwerttherme die ordnungsgemäße
Montage aller Bauteile die für die Wartung demontiert wurden, zu kontrollieren.
- Wir empfehlen den Abschluss eines Wartungsvertrages mit einem zugelassenem
Fachbetrieb.
Frontverkleidung nach Wartung wieder dicht schließen und verschrau-
ben. Bei schadhaftem Abgassystem kann Vergiftungsgefahr durch
Kohlenmonoxid bestehen!
30 44 331_1108

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