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Wasserhärte; Aufstellungshinweise / Wartungshinweise - Wolf CGU-2-18/24 Betriebsanleitung

Gaskombithermen und gasthermen mit integriertem speicheranschluss
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Inhaltsverzeichnis

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Aufstellung / Änderungen
Korrosionsschutz
Wasserhärte
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Aufstellungshinweise / Wartungshinweise

- Die Aufstellung sowie Änderungen an Ihrer Gastherme dürfen nur durch einen zuge-
lassenen Fachbetrieb vorgenommen werden, denn nur der Fachmann verfügt über
die erforderlichen Kenntnisse.
- Abgasführende Teile dürfen nicht verändert werden.
- Bei raumluftabhängigem Betrieb dürfen Be- und Entlüftungsöffnungen in Tü-
ren und Wänden nicht verschlossen oder verkleinert werden und der Kessel
nur in Betrieb genommen werden, wenn die Abgasleitung vollständig montiert
ist.
- Bei raumluftunabhängigem Betrieb darf der Kessel nur in Betrieb genommen
werden, wenn die Luft-/Abgasführung vollständig montiert ist und die Wind-
schutzeinrichtung nicht abgedeckt ist.
- Die Gasthermen dürfen nur in frostgeschützten Räumen installiert werden.
- Bei Außentemperaturen unter dem Gefrierpunkt, die Gastherme nicht vom Netz
trennen, da sonst Einfriergefahr besteht!
- Ablaufleitung und Sicherheitsventil dürfen nicht verändert werden.
Achtung - bei Nichtbeachtung besteht Brandgefahr sowie die Gefahr
der Zerstörung, Vergiftung und Explosion!
Explosive und leichtentflammbare Stoffe, z.B. Benzin, Verdünnung,
Farben, Papier usw., dürfen nicht im Aufstellungsraum verwendet und
gelagert werden!
Sprays, Lösungsmittel, chlorhaltige Reinigungs- und Waschmittel, Farben, Lacke,
Klebstoffe, Streusalz usw. dürfen an der Gastherme und dessen Umgebung nicht ver-
wendet (Reinigen, Aufbringen usw.) oder gelagert werden. Diese Stoffe können unter
ungünstigen Umständen zur Korrosion des Kessels u nd der Abgasanlage führen. Ka-
nalentlüftungen über Dach können ebenfalls korrosive Ausdünstungen enthalten.
Achtung - bei Nichtbeachtung besteht Gefahr von Gasaustritt und
damit Brandgefahr sowie die Gefahr der Zerstörung, Vergiftung und
Explosion!
Die einstellbare Speicherwassertemperatur kann über 60°C betragen.
Bei kurzzeitigem Betrieb über 60°C ist dieser zu beaufsichtigen, um
den Verbrühungsschutz zu gewährleisten. Für dauerhaften Betrieb sind
entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die eine Zapftemperatur über
60°C ausschließen, z.B. Thermostatventil.
Zum Schutz gegen Verkalkung darf ab einer Gesamthärte von 15°dH (2,5 mol/
m³) die Warmwassertemperatur auf maximal 50°C eingestellt werden. Dies ent-
spricht ohne Zubehörregler einer Warmwasser-Drehknopf-Stellung von maximal
6. Ab einer Gesamthärte von mehr als 20°dH ist zur Trinkwassererwärmung der
Einsatz einer Wasseraufbereitung in der Kaltwasserzuleitung zur Verlängerung
der Wartungsintervalle in jedem Fall erforderlich.
Auch bei einer Wasserhärte kleiner als 20°dH kann örtlich ein erhöhtes Verkal-
kungsrisiko vorliegen und eine Enthärtungsmaßnahme erforderlich machen.
Bei Nichtbeachtung kann dies zu vorzeitigem Verkalken des Gerätes und zu
eingeschränktem Warmwasserkomfort führen. Es sind immer die örtlichen Ge-
gebenheiten vom zuständigen Fachhandwerker zu prüfen.
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