Elektrostatisch gefährdete Bauelemente (EGB)
Elektrostatisch gefährdete Bauelemente (EGB)
Die Geräte enthalten elektrostatisch gefährdete Bauteile. Diese Bauelemente
können durch unsachgemäße Behandlung sehr leicht zerstört werden. Bevor Sie
den den Schrank / das Gehäuse öffnen, in dem sich das Gerät befindet, müssen
Sie ihren Körper unbedingt entladen und die entsprechenden EGB-Schutzmaß-
nahmen ergreifen. Der Schrank / das Gehäuse sollte entsprechend gekenn-
zeichnet werden.
Beachten Sie bitte folgende Hinweise:
• Elektronische Baugruppen sollten nur berührt werden, wenn es wegen daran
vorzunehmender Arbeiten unvermeidbar ist.
• Wenn Baugruppen dennoch berührt werden müssen, muss der eigene Körper
unmittelbar vorher entladen werden.
• Baugruppen dürfen nicht mit hochisolierenden Stoffen − z. B. Kunststoffteilen,
isolierenden Tischplatten, Bekleidungsteilen aus Kunstfaser − in Berührung
gebracht werden.
• Baugruppen dürfen nur auf leitfähigen Unterlagen abgelegt werden.
• Baugruppen und Bauelemente dürfen nur in leitfähiger Verpackung
(z. B. metallisierten Kunststoff- oder Metallbehältern) aufbewahrt oder versandt
werden.
• Soweit Verpackungen nicht leitend sind, müssen Baugruppen vor dem
Verpacken leitend verhüllt werden. Hier kann z. B. leitender Schaumstoff oder
Haushalts-Alufolie verwendet werden.
Die notwendigen EGB-Schutzmaßnahmen sind im folgenden Bild noch einmal
verdeutlicht:
• a = leitfähiger Fußboden
• b = EGB-Tisch
• c = EGB-Schuhe
b
e
c
a
Sitzplatz
10
d
f
f
c
Stehplatz
• d = EGB-Mantel
• e = EGB-Armband
• f = Erdungsanschluß der Schränke
d
f
f
a
MICROMASTER 430
Ausgabe 10/06
b
d
e
f
c
a
Steh- / Sitzplatz
Betriebsanleitung
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