Batteriestandzeit
Die Standzeit von typisch 10 Jahren wird unter folgenden Bedingungen
erreicht:
Stand Alone:
Der Rauchwarnmelder muss spätestens ein Jahr nach der Produktion in Be-
trieb genommen werden. Pro Jahr dürfen zwölf Funktionstests durchgeführt
werden und es darf pro Jahr ein Alarm für 90 Sekunden anstehen.
Funkvernetzt:
Gleiche Bedingungen wie Stand Alone plus zusätzlich dürfen eine Inbetrieb-
nahme und zwei Reichweitentests während der gesamten Laufzeit und ein
Linientest pro Jahr durchgeführt werden.
Das Funkmodul muss spätestens ein Jahr nach der Erstinbetriebnahme des
Rauchwarnmelders eingebaut werden.
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