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Can-Am OUTLANDER 800R X mr 2012 Bedienungsanleitung Seite 172

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5) BEDINGUNGEN FÜR DIE ÜBERNAHME DER
GARANTIE
Die Garantie gilt nur dann, wenn jede der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
– Die Can-Am ATVs des Modelljahres 2012 müssen vom ersten Eigentümer neu
und ungebraucht bei einem Can-Am ATV-Vertreiber/-Händler gekauft werden,
der die Berechtigung für den Vertrieb von Can-Am ATVs in dem Land hat, in
dem der Verkauf erfolgte;
– Die von BRP vorgeschriebenen Inspektionen vor der Lieferung muss abge-
schlossen und dokumentiert sein;
– Das Produkt muss ordnungsgemäß durch einen Can-Am ATV-Vertragsvertrei-
ber/-händler registriert worden sein;
– Der Can-Am-ATV des Modelljahrs 2012 muss in dem Land oder in der Union von
Ländern gekauft worden sein, in dem der Käufer wohnt; und
– Die routinemäßigen Wartungsarbeiten müssen zur dauerhaften Übernahme
der Garantie, wie in der Bedienungsanleitung beschrieben, in den richtigen
Zeitabständen ausgeführt werden. BRP behält sich das Recht vor, die Garantie
nur dann zu übernehmen, wenn eine Prüfung ergeben hat, dass die Wartungs-
arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden.
BRP wird diese beschränkte Garantie gegenüber einem Eigentümer bei privater
Nutzung oder bei gewerblicher Nutzung nicht übernehmen, wenn die vorstehen-
den Bedingungen nicht erfüllt sind. Solche Einschränkungen sind erforderlich,
damit BRP sowohl die Sicherheit seiner Produkte als auch die Sicherheit seiner
Kunden und der Öffentlichkeit schützen kann.
6) VORAUSSETZUNGEN ZUM ERHALT DER
GARANTIEÜBERNAHME
Der Kunde muss die Benutzung des ATVs bei Auftreten einer Unregelmäßigkeit
einstellen. Der Kunde muss innerhalb von zwei (2) Tagen nach Auftreten eines
Material- oder Herstellungsfehlers einem Can-Am ATV-Vertreiber/-Händler davon
Mitteilung machen und ihm Zugang zu dem Fahrzeug verschaffen und damit
Gelegenheit zu einer Reparatur geben. Der Kunde muss seinem Can-Am ATV
Vertragslieferanten/-händler einen Beweis über den Kauf des Fahrzeugs vorlegen
und vor der Reparatur den Reparatur-/Arbeitsauftrag unterschreiben, damit die
Reparatur unter die Garantie fällt. Alle infolge dieser beschränkten Garantie
ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum von BRP über.
7) VERPFLICHTUNGEN VON BRP IN BEZUG AUF
GARANTIELEISTUNGEN
Unter dieser Garantie verpflichtet sich BRP einzig und allein, nach eigenem
Ermessen und ohne Material- oder Arbeitszeit zu berechnen, Teile zu reparieren,
die während normaler Verwendung, Wartung oder Service beschädigt wurden
bzw. diese Teile gegen neue Can-Am ATV-Originalteile durch einen beliebigen
Can-Am ATV-Vertragsvertreiber/-händler auszutauschen, und zwar für den hier
beschriebenen Garantiezeitraum und unter den hier beschriebenen Bedingungen.
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