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Unfallwarnsystem* - Radfahrererkennung - Volvo V 70 Betriebsanleitung

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07 Fahrerunterstützung
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WARNUNG
Das Unfallwarnsystem funktioniert nicht in
allen Fahrsituationen und auch nicht bei
allen Verkehrs-, Wetter- und Straßenver-
hältnissen. Das Unfallwarnsystem reagiert
weder auf Fahrzeuge oder Fahrräder, die
in eine andere Richtung als das eigene
Fahrzeug fahren, noch auf Tiere.
Die Warnung wird nur bei hohem Kollisi-
onsrisiko aktiviert. Dieser Abschnitt "Funk-
tion" und der Abschnitt "Einschränkungen"
informieren über Einschränkungen, die der
Fahrer vor Benutzung der Aufprallwarnung
mit automatischem Abbremsen kennen
muss.
Warnung und Bremsmanöver für Fußgän-
ger und Radfahrer sind bei Geschwindig-
keiten über 80 km/h (50 mph) ausgeschal-
tet.
Warnungen und Bremsmanöver für Fuß-
gänger und Radfahrer funktionieren nicht
bei Dunkelheit oder in Tunneln – auch
nicht bei eingeschalteter Straßenbeleuch-
tung.
Die Bremsautomatikfunktion kann einen
Aufprall verhindern oder die Aufprallge-
schwindigkeit reduzieren. Um die volle
07
Bremskraft sicherzustellen, sollte der Fah-
rer stets auch die Bremse betätigen –
selbst wenn die Bremsautomatik des Fahr-
zeugs bremst.
*
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Option/Zubehör, für weitere Informationen siehe „Einführung".
Niemals erst eine Aufprallwarnung abwar-
ten! Der Fahrer ist stets für den richtigen
Abstand und die richtige Geschwindigkeit
verantwortlich – auch bei Verwendung des
Unfallwarnsystems mit Bremsautomatik.
Themenbezogene Informationen
Unfallwarnsystem* (S. 242)
Unfallwarnsystem* –
Radfahrererkennung
Die Funktion "erkennt" nur Radfahrer, die in der
gleichen Fahrtrichtung fahren, also von hinten.
Beispiel eines für das System optimal erkennba-
ren Radfahrers – deutliche Körper- und Fahrrad-
kontur, gerade von hinten und in Mittellinie des
Fahrzeugs gesehen.

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Diese Anleitung auch für:

Xc 70

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