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Lenovo 40Y8699 Benutzerhandbuch Seite 58

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Schiedsspruchverfahren: Der folgende Text wird unter dieser Überschrift hinzugefügt:
Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit in Zusammenhang ste-
hen, werden in Metro Manila, Philippinen, in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen der Philippi-
nen geregelt bzw. beigelegt. Der in Schriftform abzufassende Schiedsspruch ist endgültig und bindend für
alle Parteien ohne Einspruchsmöglichkeit und muss eine Darlegung der Fakten sowie eine Begründung
enthalten.
Es müssen drei Schiedsrichter bestellt werden, wobei jede Partei berechtigt ist, einen Schiedsrichter zu
ernennen. Die von den Parteien ernannten Schiedsrichter bestimmen vor Beginn des Verfahrens den drit-
ten Schiedsrichter. Dieser übernimmt den Vorsitz. Bei Ausfall des Vorsitzenden kann der Vorsitz vom Prä-
sidenten des Philippine Dispute Resolution Center, Inc. übernommen werden. Bei Ausfall eines der bei-
den anderen Schiedsrichter kann dieser von der betreffenden Partei neu ernannt werden. Das Verfahren
wird an dem Punkt fortgesetzt, an dem der jeweilige Schiedsrichter ausgetauscht wurde.
Verweigert oder unterlässt eine der Parteien die Ernennung eines Schiedsrichters innerhalb von 30 Tagen,
gerechnet ab dem Datum, zu dem die andere Partei ihren Schiedsrichter ernannt hat, wird der zuerst
ernannte Schiedsrichter zum alleinigen Schiedsrichter, vorausgesetzt, dass er rechtmäßig und ordnungsge-
mäß ernannt wurde.
Die Verkehrssprache für sämtliche Verfahren ist Englisch (die zum Verfahren gehörenden Dokumente
müssen ebenfalls in Englisch abgefasst sein). Die englische Version dieser Vereinbarung ist die verbindli-
che und hat Vorrang vor allen anderen Sprachen.
SINGAPUR
Haftungsbegrenzung: Die Wörter "SPEZIELLE" und "WIRTSCHAFTLICHE" in Ziffer 3 des fünften Absat-
zes werden ersatzlos gestrichen.
EUROPA, NAHER UND MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)
DIE FOLGENDEN BESTIMMUNGEN GELTEN FÜR ALLE EMEA-LÄNDER:
Diese Gewährleistung gilt für Maschinen, die der Kunde bei Lenovo oder einem Lenovo Reseller erwor-
ben hat.
Gewährleistungsservice:
Der folgende Absatz wird in Westeuropa (Andorra, Österreich, Belgien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland,
Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen,
Luxemburg, Malta, Monaco, den Niederlanden, Norwegen, Polen, Portugal, San Marino, der Slowakei, Slowenien,
Spanien, Schweden, der Schweiz, Großbritannien, im Vatikan und in allen anderen Ländern, die der Europäischen
Union beitreten, ab dem Beitrittsdatum) hinzugefügt:
Die Gewährleistung für Maschinen, die in Westeuropa erworben werden, hat in allen westeuropäischen
Ländern Gültigkeit, vorausgesetzt, die Maschinen wurden in diesen Ländern angekündigt und zur Verfü-
gung gestellt.
Wenn der Kunde eine Maschine in einem der westeuropäischen Länder, wie oben definiert, erwirbt, kann
er für diese Maschine Gewährleistungsservice in jedem der genannten Länder von einem Service-Provi-
der in Anspruch nehmen, vorausgesetzt, die Maschine wurde von Lenovo in dem Land angekündigt und
zur Verfügung gestellt, in dem er den Service in Anspruch nehmen möchte.
Wenn der Kunde einen Personal Computer in Albanien, Armenien, Weißrussland, Bosnien-Herzegowina,
Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Georgien, Ungarn, Kasachstan, Kirgisien, der Bundesrepublik Jugosla-
wien, in der früheren jugoslawischen Republik Mazedonien, Moldawien, Polen, Rumänien, Russland,
der Slowakischen Republik, Slowenien oder der Ukraine erworben hat, kann er für diese Maschine
Gewährleistungsservice in jedem der genannten Länder von einem Service-Provider in Anspruch neh-
men, vorausgesetzt, die Maschine wurde von Lenovo in dem Land angekündigt und zur Verfügung
gestellt, in dem er den Service in Anspruch nehmen möchte
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